Hallo Darf das zwischengrundstück bebaut werden wenn die Einfahrt zu schmal für einen lkw ist ?

2 Antworten

Ich nehme mal an, die Rede ist von einen Hammergrundstück? 

Und selbstverständlich darf das bebaut werden, trotz unzureichender Zufahrt.

Gibt genügend Alternativen für den Materialtransport.

Jessxyz 
Fragesteller
 31.01.2016, 19:10

Es muss aber doch gewährleistet sein das die Einfahrt nicht blockiert wird, da wir und unsere Nachbarn keine andere Möglichkeit haben zu unseren Häusern zu gelangen. Haftet der Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Schäden? 

caladan01  31.01.2016, 19:16
@Jessxyz

Das ist korrekt. Die Zufahrt als solches muss frei bleiben. Für Schäden kommt üblicherweise der Verursacher auf. Für sowas sind sowohl Bauherr als auch Bauunternehmen versichert.

Jessxyz 
Fragesteller
 31.01.2016, 19:20
@caladan01

Okay.. Es ist aber auch richtig das solch eine Leitung nicht ohne unsere Genehmigung erfolgen darf oder?

caladan01  31.01.2016, 19:24
@Jessxyz

Er ( der Bauherr ) hat Geh-Wege- und Leitungsrecht. Ihr könnt vielleicht das Befahren mit Trudelbechern oder sonstigen überschweren Baugerät erfolgreich verhindern. Aber einen Schlauch von der Pumpe müsst ihr akzeptieren. Genauso wie den restlichen Materialtransport. Hab das schon mehrere Male durch. Hammergrundstück ist immer wieder ein Gräuel. Gibt immer Theater.

Jessxyz 
Fragesteller
 31.01.2016, 19:29
@caladan01

Echt? Ich dachte bzw war mir fast sicher das das legen von Leitungen über das Haus nicht geht wenn wir es nicht genehmigen.. Na toll okay danke! 

caladan01  31.01.2016, 19:31
@Jessxyz

Wie..über das Haus? 

Das hab ich glatt überlesen. Wie muss ich mir das vorstellen?

Jessxyz 
Fragesteller
 31.01.2016, 19:42
@caladan01

Bei uns müsste so eine Leitung über das hus gelegt werden für den Transport etc da es bei uns wirklich ganz eng gebaut ist

caladan01  31.01.2016, 23:09
@Jessxyz

Sorry, war afk. Man kann ja nun nicht jede Örtlichkeit kennen. Wie gesagt, ich hab in der Hinsicht schon selbst ne Menge fressen müssen. Von einer einfachen Baustraße bis hin zu Materialtransport per Hand war da alles bei. Hat mir auch nicht immer gepasst, aber was will man machen ( aus Baufirmensicht ). Auch in euren Fall muss eine Lösung her, denn irgendwie muss das Material auf die Baustelle. Das kann man dem Bauherren nicht verwehren. Am Besten wird sein, ihr macht einen Ortstermin mit allen Beteiligten, zusammen mit Baufirma und Architekt. Es findet sich immer eine Lösung.

Die Breite von Zufahrten für Grundstücke regelt unter anderem die Garagen-verordnung. Garagenverordnungen sind jeweiliges Landesrecht:  https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung

§ 2 der Garagenverordnung von Baden-Württemberg regelt zum Beispiel, dass Einfahrten eine Mindestbreite von 2,75 m haben müssen.