Hallo Darf das zwischengrundstück bebaut werden wenn die Einfahrt zu schmal für einen lkw ist ?
Der Besitzer des zwischengrundstück möchte es bebauen, da die Einfahrt aber zu schmal ist um mit einem lkw drauf zu fahren und auch von der Last her nicht gehen würde, und wir auch keine Genehmigung erteilen werden eine Leitung für beton etc über unser Haus zu legen ist meine Frage nun, ob er das trotzdem einfach so machen kann? Da die Einfahrt auch von den Nachbarn hinten genutzt wird und die einzige Möglichkeit zu deren Haus zukommen ist eine Blockierung der Einfahrt nicht möglich.
2 Antworten
Ich nehme mal an, die Rede ist von einen Hammergrundstück?
Und selbstverständlich darf das bebaut werden, trotz unzureichender Zufahrt.
Gibt genügend Alternativen für den Materialtransport.
Das ist korrekt. Die Zufahrt als solches muss frei bleiben. Für Schäden kommt üblicherweise der Verursacher auf. Für sowas sind sowohl Bauherr als auch Bauunternehmen versichert.
Okay.. Es ist aber auch richtig das solch eine Leitung nicht ohne unsere Genehmigung erfolgen darf oder?
Er ( der Bauherr ) hat Geh-Wege- und Leitungsrecht. Ihr könnt vielleicht das Befahren mit Trudelbechern oder sonstigen überschweren Baugerät erfolgreich verhindern. Aber einen Schlauch von der Pumpe müsst ihr akzeptieren. Genauso wie den restlichen Materialtransport. Hab das schon mehrere Male durch. Hammergrundstück ist immer wieder ein Gräuel. Gibt immer Theater.
Echt? Ich dachte bzw war mir fast sicher das das legen von Leitungen über das Haus nicht geht wenn wir es nicht genehmigen.. Na toll okay danke!
Bei uns müsste so eine Leitung über das hus gelegt werden für den Transport etc da es bei uns wirklich ganz eng gebaut ist
Sorry, war afk. Man kann ja nun nicht jede Örtlichkeit kennen. Wie gesagt, ich hab in der Hinsicht schon selbst ne Menge fressen müssen. Von einer einfachen Baustraße bis hin zu Materialtransport per Hand war da alles bei. Hat mir auch nicht immer gepasst, aber was will man machen ( aus Baufirmensicht ). Auch in euren Fall muss eine Lösung her, denn irgendwie muss das Material auf die Baustelle. Das kann man dem Bauherren nicht verwehren. Am Besten wird sein, ihr macht einen Ortstermin mit allen Beteiligten, zusammen mit Baufirma und Architekt. Es findet sich immer eine Lösung.
Die Breite von Zufahrten für Grundstücke regelt unter anderem die Garagen-verordnung. Garagenverordnungen sind jeweiliges Landesrecht: https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung
§ 2 der Garagenverordnung von Baden-Württemberg regelt zum Beispiel, dass Einfahrten eine Mindestbreite von 2,75 m haben müssen.
Es muss aber doch gewährleistet sein das die Einfahrt nicht blockiert wird, da wir und unsere Nachbarn keine andere Möglichkeit haben zu unseren Häusern zu gelangen. Haftet der Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Schäden?