Wann wird ein Notleitungsrecht bei Gas gewährt?
Mein Fall ist wie folgt. Ich besitze ein Haus, das keinen direkten Zugang zur Straße und damit zum Hauptgasanschluss hat. Das Haus liegt am Anfang eines Gewerbemischgebiets und ist über dessen Einfahrt mit der Hauptstraße verbunden. Unterhalb dieser ca. 15 Meter langen Einfahrt verlaufen auch bereits Wasser und Stromleitungen. Gegenwärtig wird das sehr baufälige Haus aufwendig saniert. Dazu sollte auch eine Gasheizung eingebaut werden, wofür die Verlegung einer Gasleitung unter der Einfahrt notwendig ist.
Eigentümer der Einfahrt ist sowohl die einzige in dem Gewerbegebiet ansässige Firma sowie ein Alteigentümer, der dort seit Jahren schon nicht mehr ansässig ist, also lediglich noch einen Teil der Einfahrt besitzt. Während die Firma ohne weiteres eine Grunddienstbarkeit erteilen würde, stellt sich der Alteigentümer quer, trotz Entschädigungsangebot.
Der Fall scheint m.E. prädestiniert für die Gewährung eines Notleitungsrechts, da das Haus auf keine andere Art und Weise mit dem Gasanschluss verbunden werden kann. Dem Eigentümer der Einfahrt würde ja noch nicht einmal ein Schaden entstehen, da er die Einfahrt ja schon seit Jahren gar nicht mehr nutzt. Zudem liegen dort bereits mehrere andere Leitungen.
Das einzige Gegenargument wäre ja, dass man theoretisch ja auch eine andere Heizung einbauen könnte, auch wenn dies deutlich teurer, weniger umweltfreundlich oder umständlicher wäre. Würde man diesem Argument aber folgen, müsste man ja praktisch immer ein Notleitungsrecht bei Gasleitungen ablehnen.
Wie seht ihr das?
4 Antworten
Schau auch mal in das Baulastenverzeichnis. Könnte durchaus sein, dass dort etwas verzeichnet ist, dass Dir hilft.
Ansonsten sollte es ja schon jetzt Leitungsrechte geben. Ab zum Grundbuchamt und deren Bewilligung als Abschrift holen. Könnte auch durchaus sein, dass in der Formulierung auch noch eine Gasleitung gedeckt ist.
Hallo,
aus der Ferne kann man dazu gar nichts sagen.
Nur das an die gerichtliche Verhängung eines Notleitungsrechtes sehr hohe Anforderungen gestellt werden, weil diese ja einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht bedeuten.
Von daher könnte dir sehr wohl das:
>Das einzige Gegenargument wäre ja, dass man theoretisch ja auch eine andere >Heizung einbauen könnte, auch wenn dies deutlich teurer, weniger umweltfreundlich >oder umständlicher wäre.
drohen.
Daher rate ich unbedingt zum Gang zum Fachanwalt.
... wenn es keinen Zugang gibt, wird auch keine Baugenehmigung erteilt. Wie soll auch die Feuerwehr dahinkommen?
Gerade hier bei uns passiert, der Bürgermeister hat den Zuweg gesperrt und die Bewohner kamen nicht mehr in ihr Haus. Alles richtig, so die Gerichte.
Hallo,
da:
> ... wenn es keinen Zugang gibt, wird auch keine Baugenehmigung erteilt. Wie soll >auch die Feuerwehr dahinkommen?Gerade hier bei uns passiert, der Bürgermeister >hat den Zuweg gesperrt und die Bewohner kamen nicht mehr in ihr Haus. Alles >richtig, so die Gerichte.
erzählst du uns aber Märchen :-)
(bzw. läßt wesentliche Teile der Geschichte aus).