Halbwaisenrente + Kindergeld + Nebenjob

4 Antworten

Kindergeld: Für das Kindergeld wurden die Einkommensgrenzen 2012 abgeschafft. Erst nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann eine Wochenarbeitszeit durchschnittlich über 20 h anspruchsschädlich sein.

"Die Einkünfte- und Bezügegrenze ist dagegen für Zeiträume ab 01.01.2012 entfallen." Internetseite der Arbeitsagentur

Hallo nochmal,

hier noch zum Nachlesen wg. der Einkommensanrechnung:

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/00a_witwer_und_witwenrente/04_einkommensanrechnung.html

PS: Bei deinem Hinzuverdienst solltest du unbedingt darauf achten, dass du beim Hinzuverdienst max. 20 Wochenstunden arbeitest, ansonsten verlierst du deinen Studentenstatus mit allen negativen Folgen: damit Wegfall des Kindergeldes (nicht wg. der Verdiensthöhe, sondern weil du dann als Arbeiter zählst!), Wegfall der kostenlosen Familienversicherung usw.

Kann dir deshalb nur raten, nur einen 450-Euro-Minijob anzunehmen, dann hast du die wenigsten Probleme mit deinem Studium!

Alfred06  21.08.2014, 16:26

Hallo siola, ich denke nicht, dass die Tätigkeit kindergeldschädlich wäre. Sie befindet sich in der Ausbildung, ihr Berufsziel hat sie noch nicht erreicht. Steuerlich ist der Status, die Bezeichnung, wie auch immer, egal. Da das Kindergeld ein Steuerfreibetrag ist, zählen die tatsächlichen Verhältnisse. Alles andere hat nur Indizienwirkung. Schädlich wäre nach Einkommensteuerrecht nur eine Erwerbstätigkeit über 20 h nach abgeschlossener Erstausbildung. In Bezug auf das Kindergeld könnte sie auch voll arbeiten, wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, was ich natürlich nicht weiß.

"15 cc) Nach diesen Rechtsgrundsätzen schließt eine Vollzeiterwerbstätigkeit neben einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Ausbildung die Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) nicht aus;" BFH-Urteil vom 17.06.2010, III R 34/09

Ich habe mal wegen der Sozialversicherung bei einer Wochenarbeitszeit über 20 h nachgesehen. Ich kenne mich selbst auf diesem Gebiet nicht aus. Gelesen habe ich in den Steuertipps, dass man auch bei höherer Stundenzahl den Sozialversicherungsträgern nachweisen kann, dass die Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird und man als ordentlicher Student Versicherungsfreiheit erlangen kann. Es wäre möglich, wenn die Arbeitszeit überwiegend in den Abendstunden und am Wochenende liegt. Möglich wäre auch eine Überschreitung der Zeit in den vorlesungsfreien Zeiten.

Einfacher ist natürlich immer ein echter Minijob.

siola55  21.08.2014, 22:22
@Alfred06

Nähere Infos darüber findest du in dem Link hier: www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII

wie z.B.: "Ordentlich" studiert Ihr insbesondere dann, wenn Ihr angesichts Eurer tagtäglichen Beschäftigung überwiegend als Studierende und nicht als Arbeitnehmer anzusehen seid. Dies wird an zwei Kriterien fest gemacht: der wöchentlichen Arbeitszeit (siehe Abschnitt 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit) und der überwiegenden Beschäftigung in einem Zeitraum von einem Jahr (siehe Abschnitt 26-Wochen-Regel für Jobs mit mehr als 20 Wochenstunden in einem Zeitraum von einem Jahr).

Alfred06  22.08.2014, 09:07
@siola55

Danke siola, das bestätigt es.

Die Abschaffung der Ek-Grenze für den Kindergeldanspruch wurde ja schon richtig beantwortet!

Bei der Halbwaisenrente gibt es Freibeträge zu beachten ab dem 18. Lebensjahr: Der Freibetrag für den Hinzuverdienst liegt zurzeit in den alten Bundesländern für Waisen bei 503,54 Euro und in den neuen Bundesländern für Waisen bei 464,46 Euro.

Nachzulesen in der DRB (Deutschen Rentenversicherung Bund):

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Gruß siola55

Solang du bei deinem Job nicht über 450€ ist es egal. Da wird dir nichts abgezogen