Haftung bei Verleih

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Das kommt dann auf den abgeschlossenen Vertrag an. Am besten bescprichst Du sowas mit einem Anwalt der sich damit auskennt und lässt Dir von diesem einen entsprechenden Verleihvertrag aufsetzen.

Das Gerüst würden hauptsächlich Bekannte leihen. Gewinn will ich auch nicht damit machen. Ich wäre schon froh, wenn sich das Gerüst einigermaßen von selbst abbezahlen würde. Eine Versichung ist wahrscheinlich zu teuer (hab mal gegoogelt, für einen Gerüstbauer sind es mind. 700 Euro pro Jahr), das rentiert sich nicht für die paar mal herleihen. Deswegen wollte ich wissen, wie man die Haftung evtl. Vertraglich ausschließen kann bei Leih- bzw. Mietgeschäften.

Das wird wohl nichts.

Das Gerüst muß regelmäßig durch den Hersteller geprüft und abgenommen werden.

Wenn ein Gerüst aufgebaut wird, muß es immer abgenommen sein.

Da du das nicht machen willst, muß es der Aufbauer, der wiederum ist nicht geeignet. Du bist immer mit im Boot.

Lass das man. Die Preise die du nehmen müßtest um damit einen wirklichen Ertrag zu haben, wären so hoch, dass jeder andere Gerüstbauer einen besseren Preis machen kann.

Das haben schon andere versucht. (Ich auch)

Das Gerüst das zurück kommt, gerade bei Malerarbeiten, sieht meist verheerend aus.

Madmaster10  25.01.2010, 12:09

Ja genau ,besser sind die noch nie geworden beim verleihen :)

ich denke du must in deinem vertrag schreiben das nur ein fachkundiger es aufbauen darf ( anweált fragen ,oder von einer anderen Gerüstbaufirma lesen ) und eine versicherüngs pauschale mit einrechnen , denke drann das auch die wand befestiger mit dabei sein müssen und die hacken nur einmal verwendet werden dürfen ,,viel erfolg

Du musst eine Haftung vertraglich ausschließen. Am besten lässt Du die Vertragsvorlage von einem Anwalt für Vertragsrecht aufsetzen.