Betreten der Baustelle Verboten - Rechtliche Konsequenz bei Betreten?

5 Antworten

wenn es nicht deine baustelle ist, betrittst Du fremdes eigentum, das zählt so, als wenn Du meinen umzänten garten betrittst...oder einen privatweg, der mit einem schild gekennzeichnet ist....achtung! laienhafte aussage

wenn es nicht deine baustelle ist, betrittst Du fremdes eigentum, das zählt so, als wenn Du meinen umzänten garten betrittst...oder einen privatweg, der mit einem schild gekennzeichnet ist....achtung! laienhafte aussage

nach dem deutschen Strafrecht liegt auch beim Überklettern / Übersteigen eines Zaunes Hausfriedensbruch vor; ein Schild betreten verboten wäre gar nicht nötig um den Tatbestand zu erfüllen;

in Österreich richtet es sich nach § 109 StGB (Hausfriedensbruch; man nennt es bei Euch wohl auch Besitzstandsstörung)

bei Fassaden an öffentlichen Gebäuden kann es nicht anders sein; der Tatbestand verlangt nicht, dass Du in das Haus eindringst;

Also ich hab das übrigens selbst mal nachgeforscht und bin dann zu folgendem Ergebnis gekommen: (VORSICHT! In Deutschland ist das anders!)
Die Handlung fällt nur dann unter den §109 StGB wenn ich Gewalt anwende oder androhe (Abs. 1, Entscheidungstext OGH 30.03.1995 15 Os 22/95 und Entscheidungstext OGH 19.10.1988 14 Os 142/88) oder beabsichtige Gewalt gegen jemanden im Haus oder umfriedeten Bereich anzuwenden oder wenn ich dabei Waffen trage (Abs. 3).
"Gewalt" ist dabei übrigens genau das was man sich darunter vorstellt, dazu zählen nicht Dinge wie über Zäune zu klettern oder Schlösser mit Dietrichen zu öffnen.
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Wenn mich übrigens jemand dabei erwischt und auffordert den Bereich zu verlassen und ich dem nicht sofort nachkomme, ist das Nötigung.
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Also um meine Frage zu beantworten: Das eindringen in eine leere Baustelle, ohne den Vorsatz etwas zu beschädigen oder zu stehlen ist in Österreich nicht Hausfriedensbruch oder Einbruch.

Das Betreten von fremden Grundstücken ohne Zustimmung (und davon kann man ausgehen, wenn es eine solche Warnung gibt) ist verboten und wird wie Hausfriedensbruch gehandhabt. Das gilt auch auf Baustellen. Das einzige was an einer Baustelle nicht gilt ist der der Spruch" Eltern haften für ihre Kinder" wenn keine ausreichenden Absicherungen vorhanden sind