Brauche ich ein Überführungskennzeichen für einen Bauwagen?

5 Antworten

Eigentlich dürfen nur Baufirmen diese Anhänger ohne Zulassung ziehen. Es ist eine Grauzone. Google mal: braucht ein bauwagen eine zulassung. Da findet Du alles ganz genau beschrieben.

DerHans  24.05.2010, 10:00

Die Baufirma benötigt dafür einen Einschluss in Ihrer Haftpflichtversicherung, sonst dürfen die das auch nicht.

In einem anderen Forum habe ich diesen Beitrag gefunden. Ich denke, das ist sehr hilfreich.


§ 18 StVZO betrifft zunächst nur die Zulassung eines Fahrzeugs, nicht jedoch den Betrieb. Die Zulassungspflicht erstreckt sich dabei nach Abs. 1 grundsätzlich auf Fahrzeuge (Kfz und Anhänger), deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h liegt, also auch auf Deinen Anhänger. Ist die Geschwindigkeit höher, müssen die Fahrzeuge zugelassen sein, es sei denn sie sind ausgenommen. Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind über Abs. 2 Nr 6, Buchstabe o fahrbare Baubuden, wenn sie von Kfz mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, also auch Deine. Notwendig ist in diesem Fall jedoch eine Kennzeichnung nach § 58 StVZO. Nach Abs. 3 benötigen die o.a. Fahrzeuge aber eine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung, die mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen ist. Nichtvorhandensein einer BE 50 € Bußgeld, § Punkte; Nichtmitführen 10 € Verwarnungsgeld.
Solltest Du kontrolliert werden, hängt der Ausgang davon ab, wie der kontrollierende Beamte sein Ermessen ausübt. Wenn Du mit der billigeren Lösung davonkommen solltest, musst Du aber damit rechnen, dass eine nachträgliche Vorlage der BE verlangt wird. Wenn keine mehr vorhanden ist, wirst Du Dich da hart tun. Der nächste Aspekt liegt im Betrieb. Wenn es sich um einen ungebremsten Anhänger handelt, musst Du prüfen, ob nicht die zulässige Anhängelast des Traktors für ungebremste Anhänger überschritten wird. Weiters sind bei der Überführung zusätzliche Ausrüstungsvorschriften zu berücksichtigen wie z.B. Bereifung, Beleuchtung, Fahrtrichtungsanzeiger. Eine Menge Unabwägbarkeiten! Mein Tipp: Anhänger aufladen oder Abschleppdienst beauftragen!


http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-12174!2002

Wenn ihr einen Anhänger bewegen wollt, muss der natürlich ebenfalls versichert sein. Im landwirtschaftlichen Bereich gibt es da Sonderregelungen. Die gelten aber nicht für einen Bauwagen.

Ruf sicherheitshalber bei Deiner Zulassungsstelle an.

horbach  19.05.2010, 07:57

Ja, das würd ich auch machen. Die geben dir Auskunft!

Ohne Gewähr: Solange Du im "Schrittempo" (6 km/h) unterwegs bist, brauchst Du keinerlei Kennzeichen. Spann also zwei Pferde davor und los gehts...