Habe eine Aluleiter gefunden?

4 Antworten

Ist sowas zulässig?

Abgesehen von der eigentumsrechtlichen Einordnung ist der Transport zulässig (Annahme, dass das Fahrrad nicht geschoben wurde und auch nicht auf Privatgrund gefahren wurde), sofern die Vorschriften des § 22 StVO eingehalten werden. Je nach der konkreten Länge, die die Leiter nach vorne und nach hinten herausragt, kann der Transport demnach zulässig, unter Einschränkungen zulässig (zum Beispiel nur bei ordnungsgemäßer Kennzeichnung) oder unzulässig gewesen sein. Ohne konkrete Angaben lässt sich das daher nicht abschließend beurteilen.

Wenn jemand etwas verloren hat, ist er immer noch Eigentümer, du hats ihm also etwas gestohlen. Eine Straftat.

Anders sieht es aus, wenn er etwas illegal entsorgt hat. Dann bin ich mir zwar nicht sicher, ob es ein findiger Jurist als Eigentum des Grundstücks- oder Waldbesitzers definieren würde, jedenfalls wirst du dann wohl kaum belangt, sowenig wie jemand der Pfandflaschen mitnimmt.

Wenn du sie 5km zu einem Fundamt transportiert hast, ist nichts dagegen zu sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sofern du die Leiter nicht gestohlen hast, spricht erstmal nichts dagegen sie zu transportieren.