Licht am Kopf im Straßenverkehr zulässig?

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Ist es aber auch zulässig wenn man sich eine Stirnlampe zulegt und mit dieser "durch die Kante brettert"?

Vermutlich ist das sogar eine Ordnungswidrigkeit, denn Du könntest damit andere Verkehrsteilnehmer blenden.

Ich sitze auf dem Fahrrad und leucht...reicht das nicht?

Garantiert nicht, denn die StVZO schreibt vor, daß die Leuchte am Fahrrad sein muß.

Licht am Kopf ist zulässig, aber kein Ersatz für die vorgeschriebene Beleuchtung. Vorgeschriebene Beleuchtung heißt: Die Bauteile der Fahrradbeleuchtung müssen zugelassen sein (Typprüfung, Zulassungsnummer des KBA) und sie müssen am Fahrrad befestigt sein. § 67 StVZO wurde bereits erwähnt. Eine Stirnlampe ist weder typgeprüft noch am Fahrrad befestigt. Am Körper kann man zunächst alles tragen, was man mag. Blinkende Rückleuchten am Fahrrad sind z.B. auch tabu, an der Kleidung oder der Tasche darf man sie haben. Allerdings besteht beim Licht am Kopf immer die (sehr große) Wahrscheinlichkeit, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Dann ist es wiederum nicht mehr zulässig.

Nein, außer am Fahrrad ist eine zusätzliche Beleuchtung. Die StVZO schreibt eine Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad vor, egal was du sonst noch so mit dir herumschleppst. Es hindert dich aber niemand daran, eine zusätzliche Stirnlampe zu benutzen, solange du niemanden damit blendest.

nein, damit blendest du nur die anderen verkehrsteilnehmer.

das hat man schon bei normalen fahrradlampen die zu hoch eingestellt oder angebracht sind.

mit de rkopflampe blendest du dann noch fussgänger.

Soweit ich weiß,nein. Die Dinger Blenden den Rest der Verkehrsteilnehmer. Eine richtige Fahrradlampe Leuchtet nur nach vorn und nicht dort hin, wo der Fahrradfahrer hinsieht.