sind Fahrrad Fahrer verpflichtet bei diesem Schild den Radweg zu benutzen?
Rechts im Bild sieht man dieses blaue Schild. Wenn ein Radweg mit diesem Schild neben einer Straße verläuft darf der Fahrrad Fahrer trotzdem auf der Straße für Fahrzeuge fahren oder verpflichtet dieses Schild ihn auf dem Radweg zu bleiben?
10 Antworten
Ein Radweg neben einer Straße kann kein Benutzungsverbot der Staße für Radfahrer begründen. Nur wenn Radweg und Fahrbahn zur selben Straße gehören, begründen die blauen Radwegschilder (Zeichen 237, 240, 241) ein Verbot der Nutzung der Fahrbahn. Wenn auf der ganzen Straße radfahren verboten werden soll, braucht es Zeichen 254.
/klugscheissmodus off. Bei Fragen zu Rechtsthemen sollten die Begriffe schon in ihrer rechtlichen und nicht in ihrer umgangssprachlichen Bedeutung benutzt werden ;)
Bei dem Rad-/Gehweg auf dem Bild ist auch keine Fahrbahn zu sehen, deren Benutzung dieses Schild untersagen könnte.
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/verkehrszeichen/237-radweg-verkehrszeichen.php
Vorschriftzeichen: Blaues Verkehrsschild mit Fahrrad
237 Radweg
Zeichenbeschreibung:
Dieses Verkehrszeichen ist ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad Symbol.
Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO
Verkehrszeichen 237 Radweg
Was bedeutet das Verkehrsschild?Das Zeichen 237 wird auch Benutzungspflichtiger Radweg oder Sonderweg für Radfahrer genannt.
Hier gilt also ein Sonderweg für Fahrradfahrer. Dieser Weg darf nur von Radfahrern benutzt werden. Hier herrscht Radweg-Pflicht. Daneben gibt es noch die Zeichen 240 und 241, die anzeigen, dass es einen gemeinsamen Weg für Radler und Fußgänger gibt oder Fuß- und Fahrradweg getrennt genutzt werden müssen.
Beim Schild 239 handelt es sich um ein reines Fußgänger-Schild.
Was soll man tun?
Radfahrer müssen diesen Weg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger ist dieser Weg verboten.
Bußgeld bei Nicht-Beachtung
Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Vor allem wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder Personenschaden aufgrund der Missachtung des Schildes passiert. Hier drohen 5-35 Euro Bußgeld
Ja, dieses Zeichen bregründet eine Benutzungspflicht, sofern der Radweg gegenständlich benutzbar ist.
Bei diesem Schild ist die Benutzung des Radweges grundsätzlich verpflichtend.
Ausnahmen nur in besonders begründeten Fällen.
https://www.zeit.de/mobilitaet/2018-03/fahrrad-radwege-strassenverkehr-sicherheit-schikane
ein Rennrad ist wieder etwas anderes. Es gehört zu den Sportgeräten und unterliegt somit nicht dieser Pflicht!
Tut es (leider) doch.
Du hast leider das Zitat der Rechtsgrundlage, die dir bekannt ist, "versehentlich" "vergessen".
Bist du Geil drauf jemanden anzuschwärzen?
grundsätzlich hast Du Recht, allerdings gibt es Grundregeln für den Radweg und diese werden (trotz Schild) nicht immer eingehalten. Generell gilt, dass Fahrräder zu den Verkehrsteilnehmern zählen wie jeder andere auch und somit primär auf der Fahrbahn fahren dürfen.
Nur wenn der Radweg den Vorgaben entspricht, ist dieser zwingend zu benutzen. Wie schon gesagt, erfüllen die wenigsten Radwege diese Voraussetzungen.
wenn ich einen Fahrrad Fahrer auf der Straße sehe kann ich was machen?
Relativ wenig. Du kannst dich an die Polizei wenden, aber ob die tätig werden, weiss ich nicht.
Ein Nummernschild kann ich nicht aufschreiben
Selbst wenn, was nützt dir ein Nummernschild? Halterhaftung haben wir in Deutschland nicht.
Wir haben bei uns viel lkw Verkehr, wenn dann noch Rennrad Fahrer sie Fahrradwege nicht benutzen staut es sich extrem
Das Argument mit den von Radfahrern verursachten extremen Staus hab ich zum ersten mal vor 20 Jahren gehört, seitdem auch immer wieder mal, aber auf einen Beleg dafür warte ich bisher vergeblich.. Davon ab ist der Zweck von Radwegen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht der, Staus beim Kraftverkehr zu verhinden.
Ich gebe dir im großen und ganzen Recht. Wenn ich mit dem Rennrad unterwegs bin, fühle ich mich auf der Straße sicherer als auf Radfahrwegen. Hat z.B. mit Grundstücksausfahrten zu tun, wo ich schon ein paar Mal fast angefahren worden wäre.
Aber: das mit den Vorgaben (Radwege müssen straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar sein) ist im juristischen Streitfall schwierig zu bemessen. Grundsätzlich gilt auch bei miesem Radweg die Benutzungspflicht. http://www.bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html#237
Und dieser Radweg ist, bei starker Auslastung eine Katastrophe! Radweg und Fußgängerverkehr auf engstem Raum in 2 Richtungen. Das ist m.E. lebensgefährlich und damit bei hohem Verkehrsaufkommen nicht benutzungspflichtig.
Ich meine auch, was soll dieser ständige Radwegquatsch? Da wird man vor 1m Haustüren entlanggeschickt, steht plötzlich eine Eisenstange direkt auf dem Weg, ist selten gekehrt, dafür gepflastert, hucklig und mit ständigen Auf und Abs. Ich kenne sogar einen Radweg, parallel zu einer Straße, da ist an einer Mini-Nebenstraße eine Ampel, grundsätzlich! rot, egal wann man vorbeikommt, immer anforderungspflichtig.
Und nebenan, für PKW, die nicht selber ihr Tempo ertreten müsssen, die haufenweise Federweg mit sich rumschleppen und keine Angst vor Glasscherben haben müssen, ist eine völlig glatte Fahrbahn. Radwege sind meist eher Abenteuerwege.
Zu Radwegen in Deutschland: Die Niederlande zeigen, dass es auch anders geht.
Da bin ich wiederum bei dir 😉
Wenn du das so siehst, bist du mit dem Rennrad noch nie in Schrittgeschwindigkeit über einen Radweg geeiert, um die Reifen nicht zu schreddern.
Du kannst ebenso viel oder wenig tun wie ein Radfahrer, der ständig auf die Fahrbahn ausweichen muss, weil "sein" Radweg zugeparkt wird: Nichts.
Es finden sich auch in D immer mehr gute Radwege. Und da mag ich auch gar nicht meckern. Aber die Teile aus den 90-ern sind oft noch wenig Radfreundlich.
Und netterweise sind es nur ganz wenige Autofahrer, die der Meinung sind, einem dann, trotz ausreichend Platz, z.B. durch enges überholen, zu bedeuten, dass man doch dort zu fahren hätte.
Nun gut ich habe hier in meiner Gegend einen gut ausgebauten Fahrradweg. Besonders die rennradfahrer nutzen jedoch die Straße. Dass die das Gesetz brechen ist eine Sache, mir ging es eher um ein anderes Szenario. Es gibt eine Brücke (70kmh Limit) oben auf der Kuppe Sonne blendet mich, strampelt sich ein Fahrrad Fahrer ab. Ich habe ihn schlicht und ergreifend nicht gesehen. Sein Rennrad hatte keine Reflektoren und nichts, die Silhouette war sehr schmal. Als ich ihn sah war es zu spät zum bremsen, ich wich blind auf die Gegenfahrbahn aus (er fuhr mittig auf seiner Straßenseite). Es ist nichts passiert aber ich weiß dass die Strecke einen neuen Radweg dort hat. Der wurde extra neu gebaut. Ich muss mir vorstellen ich hätte es nicht geschafft auszuweichen. Ich frage mich warum man sich als Fahrradfahrer bewusst solch einer Gefahr aussetzt obwohl man rechts einen gut ausgebauten Radweg hat
Weiß ich auch nicht... Gedankenlosigkeit? Ich habe gerade jeden Morgen die gleiche Situation, könnte dort aber nur auf den Fußweg fahren, was denkst du, wie oft ich nach hinten schaue, ob ich gesehen werde! gruslig... In diesem Falle wäre ein Radweg sehr angenehm.
Aber ich bin nicht die Norm. Ich sehe sehr oft Radfahrer, die sich gefährlich verhalten. Aber ich bin halt so drauf, dass ich mir gern mal im Kopf diverse negative Szenarien vorstelle und denen dann auch gleich vorbeuge.
So hab ich es aber geschafft, zusammen mit Gleichgesinnten, über Jahre hinweg unfallfrei, intensiv Kinderklettern zu betreiben, manche von den Kids durften auch vorsteigen, und das bei sächs.-böhmischer Absicherung.
Man kann ihn nach den Regeln der StVO überholen, d.h. evtl. muß man etwas hinter dem Radfahrer herfahren, bis in der Gegenspur genug freier Platz ist.
Das dauert fast immer nur ein paar Sekunden.
ja, die Benutzung ist verpflichtend; es handelt sich um das Schild 240 bei dem der Weg sowohl von Radfahrern als auch von Fußgängern in der ganzen Breite benutzt werden darf;
Auszug aus der STVO:
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. ....
Das heißt wenn ich einen Fahrrad Fahrer auf der Straße sehe kann ich was machen? Ein Nummernschild kann ich nicht aufschreiben, was kann ich konkret tun? Wir haben bei uns viel lkw Verkehr, wenn dann noch Rennrad Fahrer sie Fahrradwege nicht benutzen staut es sich extrem was kann man da tun?