Güteverhandlung öffentlich? (Erbrecht)

3 Antworten

Bevor Sie zu Gericht ziehen, sollten sie sich einen guten Anwalt suchen. Was Sie schreiben wiederspricht sich zum Teil.

ich allerdings bin nur Pflichtteilsberechtigt als Abkömmling meiner Oma

Den Anspruch auf den Pflichtteil haben sie, wenn Sie per Testament enterbt wurden. Ansosten werden sie neben der Tante gleichberechtiger Erbe.

Kommt sie damit durch?

Sie müssen sich überlegen worauf sie klagen. Das hängt davon ab, ob sie Miterbe oder nur pflichtteilsberechtig sind. Beides ist völlig unterschiedlich.

Das kann sie ja gar nicht entscheiden, das wird letzten Endes vom gericht festgelegt, wer die Kosten trägt und das ist auch abhängig vom Ausgang der Verhandlung.

Aber das ist doch klar, daß du erbberechtigt bist, wenn dein Vater nicht mehr lebt. Ich glaube, sie damit bei Gericht nicht durch. Ich kenne einen Fall in unserer Familie: der Schwiegervater meiner Tante verstorben. Mein Onkel war auch verstorben, sie haben einen Sohn und so hat dieser Sohn geerbt. Ich weiß nicht, wo deine Tante das Problem sieht. Ob so eine Güteverhandlung öffentlich ist, weiß ich nicht.