Lebenslanges Wohnrecht und jetzt probleme?

2 Antworten

Das Wohnrecht wurde Ihnen von der Hauseigentümerin schriftlich zugestanden. Prüfen Sie die Vereinbarung dahingehend, ob eine Eintragung im Grundbuch auf Antrag eines der Beteiligten möglich wäre.; dies steht normalerweise in solchen von einem Anwalt oder Notar gefertigten Eintragungsbewilligung drin! Die Bank scheint das Recht ja bestens zu kennen! Wurde das vielleicht sogar inzwischen im Grundbuch entgegen ihrer Annahme eingetragen? ein Recht, welches nicht im Grundbuch eingetragen ist, muß z.b. eine neuer Eigentümer nicht gegen sich gelten lassen! Er erwirbt gutgläubig nach dem ersichtlichen Grundbuchstand; schon von daher sollten sie, soweit noch nicht geschehe und gebäß Wohnrechtsbewilligung aber ggfs. möglich, das Recht in jedem Falle eintragen lassen.

Ohne Ihre Zustimmung (Rangrücktritt) wird die Bank nicht finanzieren. Ein Rangrücktritt würde für Sie im Falle einer Zwangsversteigerung den Untergang Ihres Rechtes bedeuten! Das sollten Sie keinesfalls riskieren!Ziehen Sie folglich erst mal in aller Ruhe ein indem Sie Ihr verbrieftes Recht ausüben. 

Million91 
Fragesteller
 28.08.2015, 09:34

ich weiß zu 100% das es nicht im Grundbuch steht. Ich habe gestern bei einem Notar mal nachgefragt wie es ist wenn man es nachträglich in ein Grundbuch eintragen lassen will obwohl meine Oma demenz hat. leider bekam ich die Antwort das dies nur mit dem Vormund von meiner Oma geht und da das leider die Tochter meiner Tante macht, haben wir keine Chance es eintragen zu lassen. anderweitig über einen Rechtsanwalt kann man sowas nicht klären damit ich sicher das wohnrecht behalten kann falls es zu einer Zwangsversteigerung kommt oder?

Ist das Schreiben, mit der Unterschrift von deiner Oma, notariell Beglaubigt? Davon mal abgesehen, würde ich es nicht einsehen, das ihr dieses Dokument überprüfen lasst, sondern deine Tante. Sie glaubt euch doch nicht.

Wendet euch am besten an einen Anwalt, der kann euch besser beraten.

Million91 
Fragesteller
 27.08.2015, 00:42

Nein es ist nicht notariell beglaubigt.

Mareen87  27.08.2015, 01:17
@Million91

Ich weiß nicht wie sich das mit der Unterschrift vom Anwalt verhält. Am besten echt einen aufsuchen. Der wird euch helfen können und auch die anderen Fragen mit euch bereden.

Million91 
Fragesteller
 27.08.2015, 07:04

Ok mach ich. danke