Gibt es Mietminderung wegen starker Geruchsbelästigung durch Nachbarwohnung ( kein Zigarettenrauch)
Aus der Nachbarwohnung dringt ein übler Geruch ( Messi). Mehrere Anschreiben an die Hausverwaltung brachten kein Ergebnis, die Briefe wurden an den Vermieter weitergeleitet und der will nichts unternehmen. Mit anderen Mietern zusammen würde ich gerne wissen ob man in diesem Fall Mietminderung machen kann?
4 Antworten
Das solltet ihr mit dem Mieterbund klären. Bei Mietkürzungen setzt man sich leicht ins Unrecht, weil man zuviel kürzt, kürzt man zuwenig, hat es keinen Effekt. Ihr solltet auch schildern, ob es nur im Treppenhaus stinkt, oder ab eure Wohnungen dadurch beeinträchtigt sind.
Ja, dann ist euer Wohnwert dauerhaft herabgesetzt. Gestank in euren vier Wänden müsst ihr nicht dulden. Allerdings hat auch der Vermieter wenig Möglichkeiten, das abzustellen.
Danke, werden uns an den Mieterbund wenden.
Nein, grundsätzlich erstmal nicht, das ist nur in absoluten Ausnahmefällen denkbar und der Sachverhalt für Euch auch schwer beweisbar. Der Vermieter hat auch kaum Möglichkeiten, dagegen etwas zu unternehmen...
Mieterin ist bereits aus dem Nebenhaus herauskomplimentiert geworden ( Eigenbezug des Vermieters) . Unseren Hausmeister hätten wir als Zeugen, er war schon öfter in der Wohnung.
Einen Zeugen für die Intensität von Geruch kann es nicht geben, da dieses Empfinden höchst subjektiv ist, und vor Gericht nicht sinnvoll verwertet werden kann, genau das ist Euer Problem...
Die Frage ist nämlich, ob dieser Geruch als erheblich anzusehen ist oder nicht, und das müsst Ihr beweisen. Geruch an sich ist kein Minderungsgrund...
Ja eine Mietminderung ist grundsätzlich, wenn aus der Nachbarwohnung üble Gerüche kommen. Es kommt allerdings auf die Art der Gerüche und deren Ausmaß an. Hier eine Übersicht über Urteile zum Thema Geruchsbelästigung: http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Ger%C3%BCche-Geruchsbel%C3%A4stigung-Gestank.html
Zigarettenrauch ist durch die Gerichte als zur Mietminderung berechtigende Geruchsbelästigung anerkannt. Wenn der Geruch aus der Nachbarwohnung tätsächlich überaus störend ist, kann er zur Mietminderung berechtigen. Wichtig ist, ihn später auch durch Zeugen beweisen zu können (wann, welche Art und Intensität, wie lange u.s.w.).
Meine und die Nachbarwohnung sind ebenfalls betroffen.