Gibt es ein Gesetz, das besagt, dass ein Fehlkauf einer Dienstleistung widerrufbar ist, da man z.B. bereits ein Monatsabo hat, wo die Leistung enthalten ist?
Hallo,
wenn man z.B. jetzt ein Ticket gekauft hat, aber bereits ein Monatsabo hat und nicht wusste, dass die Leistung des Tickets ebenso im Monatsabo enthalten ist, kann man das dann nach dem Widerrufsrecht oder nach einem anderen Recht stornieren?
Würde mich sehr interessieren.
Liebe Grüße
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Widerruf oder Stornierung dürfte hier ausscheiden. Ob eine Anfechtung auf zivilrechtlichem Weg möglich respektive erfolgversprechend sein könnte, hinge sowohl von den Details als auch vom Richter ab. Es ist aber zu bezweifeln, dass die Kosten in irgendeiner Relation zum Aufwand stehen würden.
Man könnte wohl wegen Irrtums anfechten.