Gibt es ein Gesetz, das besagt, dass ein Fehlkauf einer Dienstleistung widerrufbar ist, da man z.B. bereits ein Monatsabo hat, wo die Leistung enthalten ist?

2 Antworten

Widerruf oder Stornierung dürfte hier ausscheiden. Ob eine Anfechtung auf zivilrechtlichem Weg möglich respektive erfolgversprechend sein könnte, hinge sowohl von den Details als auch vom Richter ab. Es ist aber zu bezweifeln, dass die Kosten in irgendeiner Relation zum Aufwand stehen würden.

Man könnte wohl wegen Irrtums anfechten.