Dienstleistung nicht erfüllt, Geld zurück möglich?
Guten Abend,
ich habe ein Unternehmen dazu beauftragt, mir Banner für mein Onlineshop zu erstellen. Auch im Voraus bereits bezahlt, die Leistung wurde zwar im Grunde erfüllt, jedoch nicht in dem Wunsch wie ich es hätte. Laut dem Gesetz, kann man ja vom Vertrag zurück treten, weil die Leistung nicht erfüllt worden ist. Nachbesserung gab es einmal, aber wieder mal derbe schlecht, so dass man das garnicht haben möchte und es nicht sein Preis wert ist. Gilt das auch in dem Fall? In den AGB´s steht zum Rücktritt folgendes drin: "Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt." Der Vertrag wurde aber per Whatsapp geschlossen, sowie wurde noch bis dato keine Rechnung ausgestellt.
Ich würde mich freuen, wenn sich jemand meldet, der sich in dem Thema auskennt.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Bayern10133
2 Antworten
Ich habe ein Unternehmen dazu beauftragt, mir Banner für mein Onlineshop zu erstellen.
Damit hast du einen Werkvertrag abgeschlossen.
Auch im Voraus bereits bezahlt,
Warum das denn? Geht gar nicht.
die Leistung wurde zwar im Grunde erfüllt,
Damit wäre der Werkvertrag erfüllt.
jedoch nicht in dem Wunsch wie ich es hätte.
War das klipp und klar geregelt bevor die Arbeit begonnen hat? Wenn Dir etwas "nicht gefällt", ist das die eine Sache. Wenn da aber Blau genommen wurde und Du hast Rot bestellt, dann muss die Sache Rot werden. Punkt.
aber wieder mal derbe schlecht, so dass man das garnicht haben möchte und es nicht sein Preis wert ist.
Das ist schwierig. Zur Not müsste das ein Gutachter anschauen und sagen, ob es den normalen Anforderungen entspricht. Evtl. mit dem Ausgang, dass Du die Leistung und den Gutachter zahlen musst.
Du kannst ja vor einem Zivilgericht dein anliegen vortragen. Oder der Verkäufer zeigt Kulanz, anders bekommst du nicht dein Geld zurück