Sonderkündigungsrecht bei Netcologne möglich?

2 Antworten

Ja, du kannst fristlos kündigen oder den Vertrag jemanden überschreiben.

( § 46 TKG, Absatz 8 )

http://www.schlaubi.de/provider-wechseln/sonderkuendigungsrecht-internet-und-telefon

MpRoduct 
Fragesteller
 24.02.2016, 20:12

Vielen Dank

PinguinPingi007  24.02.2016, 20:12
@MpRoduct

Dann wünsche ich noch einen erfolgreichen Umzug und viel Glück bei der Kündigung.

FordPrefect  25.02.2016, 08:18

Ja, du kannst fristlos kündigen

Nein. Man kann den Vertrag in diesem Fall gem. TKG zwar kündigen, aber mit einer 3-Monats-Frist ab Einzug in die neue Wohnung.

oder den Vertrag jemanden überschreiben.

Das ja, falls der Provider dem zustimmt.

PinguinPingi007  25.02.2016, 14:20
@FordPrefect

Doch, der Provider hat eine Teilschuld zu vertreten:

Wenn der Provider €uros sparen möchte und zu faul ist eine Resale/Bitstrom-Leitung zu mieten, dann hat er ja eine Teilschuld.

FordPrefect  25.02.2016, 18:00
@PinguinPingi007

Das ist zwar ein schönes Argument, nur leider völlig irrelevant. § 46 Abs. 8 TKG schreibt eindeutig vor:

"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg\_2004/\_\_46.html

Welche Art Leitungsprovisionierung der Anbieter diesbezüglich vornimmt oder nicht, ist hier also ohne jede Relevanz.

Dir steht ein Sonderkündigungsrecht mit 3-monatiger Frist zu. Eine fristlose Kündigung ist hier nicht möglich, da die Unmöglichkeit der Belieferung durch den Kundenumzug verursacht und insoweit nicht durch den Provider zu vertreten ist.