Gewährleistung? C2C?

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Auch bei Privatverkaeufen gilt die sog. "Gewaehrleistung". Im Gegensatz zu einem Unternehmer kann der Privatverkaeufer diese aber vertraglich ausschliessen. Schliesst er die jedoch nicht ausdruecklich aus, haftet er 2 Jahre lang fuer alle Sach- und Rectsmaengel, die bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe der Kaufsache an den Kaeufer vorhanden oder zumindest angelegt waren (also nicht auch fuer solche, die erst nach der Uebergabe entstehen!).

Allerdings gibt es bei Privatverkaeufen keine sog. "Beweislastumkehr" waehrend der ersten 6 Monate. Der Kaeufer muss also bei einem Sachmangel nicht nur beweisen, dass dieser tatsaechlich vorhanden ist (das muss er im Streitfall sowieso immer), er muss auch schon waehrend der ersten 6 Monate beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe vorhanden oder angelegt war.

Wenn der Privatverkaeufer also die "Gewaehrleistung" ausschliessen will, du aber nicht ohne Gewaehrleistung kaufen willst, bleibt dir nur, auf den Kauf zu verzichten.

Ich würde sagen, dass sich die Gewährleistung auf das Gerät bezieht und nicht auf den Käufer. Die Gewähr bekommst du zu dem Gerät dazu. Dafür brauchst du die Original Kaufquittung oder Rechnung.

Die Gewährleistungspflicht für ein und dasselbe Gerät kann nicht dadurch enden, dass einer dieses Gerät während der Gewährleistungsfrist veräußert.

jurafragen  11.12.2013, 01:42

Ich würde sagen, dass sich die Gewährleistung auf das Gerät bezieht und nicht auf den Käufer.

Der Gesetzgeber sagt:

Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

RubberDuck1972  21.12.2013, 00:57
@jurafragen

Ich schreibe das für die, die es vielleicht nicht wissen: Im Fall des Fragestellers geht es um Sachmängel. Ein Rechtsmangel wäre zum Beispiel, wenn es sich bei dem Gerät um Diebesgut handelt.

DerCAM  11.12.2013, 04:00

Die Gewaehrleistungspflicht besteht immer fuer den Verkaeufer. In diesem Fall waere das erstrangig der Bekannte, der die gebrauchte Daddelkiste verkaufen will. Sollte der noch Gewaehrleistungsansprueche gegen den Haendler haben, von dem er das Teil gekauft hat, wuerden diese bei einem Verkauf als an den Kaeufer abgetreten gelten.

Der Kaeufer koennte also gegenueber dem urspruenglichen Haendler nur solche Gewaehrleistungsansprueche geltend machen, die sein Bekannter selbst auch geltend machen koennte. Dies betrifft nach Ablauf der sechsmonatigen Beweislastumkehr (ab dem urspruenglichen Kaufdatum) insbesondere auch die Beweispflicht dafuer, dass der reklamierte Sachmangel bereits damals bei der Uebergabe an den Erstkaeufer vorhanden oder angelegt war. Da er damals aber noch gar nicht im Besitz des Geraetes war, gestaltet sich hier die Beweisfuehrung in aller Regel noch erheblich schwieriger als diese ohnehin schon ist.

Ich glaub die kannst du Ausschließen,

sieht man ja bei ebay auch immer, dass in Privat Auktionen Auschlauss von Gewährleistung etc, darunter steht

ArchZerberus 
Fragesteller
 11.12.2013, 00:50

Im Rechtsbuch steh das man Gewährleistung besitz du gehst vom E-Commerce gesetzt aus das im Internet vorhand behält ^^

RubberDuck1972  11.12.2013, 01:08
@ArchZerberus

Entschuldige bitte, aber geht das auch auf deutsch (notfalls Englisch). Ich habe jedenfalls nicht begriffen, was du meinst.