Geschindigkeitsreduzierung am Firmengelände?

6 Antworten

zu 1.: der inhaber einer firma ist für die sicherheit auf dem betriebsgelände verantwortlich. daher ist es sinnvoll eine geschwindigkeitsbegrenzung zu erlassen. erkundige dich mal bei eurer berufsgenossenschaft, dort gibt es sicher empfehlungen oder sogar vorschriften.

Saarland60  28.06.2010, 08:21

Richtig!

Egal, ob solche Schilder sinnvoll sind oder nicht: Man bringt sie prophylaktisch aus Haftungsgründen an.

Hallo.

Also normalerweise ist es nicht sinnvoll, auf einem Firmengelände eine Geschwindigkeitsbegrenzung festzulegen. Es sei denn, eure Mitarbeiter/Lieferanten verwechseln oft die Bremse mit dem Gas x) Dann wäre das durchaus okay! Oder es ist auf Grund zu hoher Geschwindigkeit schon mal etwas passiert.

Und zu dem Tor. Nein, es muss nicht gekennzeichnet werden, da sich Unbefugte nicht auf dem Firmengelände aufhalten dürfen! Das heißt, die wo auf dem Gelände sind, wissen in der Regel auch, dass das Tor schließt.

  1. Sinnvoll ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung dann, wenn das Gelände zur Ralleytrecke mutiert.

  2. Das muss nicht kann aber gekennzeichnet werden, nach Feierabend hat niemand unbefugt auf dem Gelände etwas zu suchen.

Es gibt öffentliche Straßen, nicht öffentliche Straßen und betrieblich öffentliche Straßen. Die beschriebene Straße ist eine betrieblich öffentliche Straße. Auf Diesen kann der Betriebsinhaber den Verkehr nach seinen Bedürf nissen regeln. Auf öffentlichen Straßen gilt die StVO. Auf nicht öffentlichen Straßen gibt es Sonderregelungen. z.B."unter Tage" - fahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis usw.

Müßtet nur am Beginn eures Betriebsgeländes die Tafel "Hier gilt die StVO" hinhängen. Sinn macht es sicher, wenn bei euch viel Verkehr auf dem Grundstück ist. Der Hinweis wegen dem Tor, wäre auch ein sinnvoller Service.

Hier gilt die StVO Tempolimit - (Verkehrsrecht, Firma) Schrittempo - (Verkehrsrecht, Firma) Betriebsgelände - (Verkehrsrecht, Firma) Torschluß - (Verkehrsrecht, Firma)