Mein Wegerecht wird durch Tor vom Nachbarn beschränkt, wie taktiert man am besten?

5 Antworten

Warum habt ihr nicht vorher auf der Gemeinde nachgefragt?

Die einzig mögliche Zufahrt zu eurem Haus darf der Nachbar nicht mit einem Tor versperren

schleudermaxe  12.08.2013, 09:36

Doch, doch, er darf, so jedenfalls die Gerichte in S-H.

adavan  12.08.2013, 09:40
@schleudermaxe

Sorry, meinte versperren wörtlich...

Sofern man den Schlüsel besitzt, ist es o.k.; Allerdings muss man weitere Regeln vereinbaren. Klinke oder Knauf? Offenstehen lassen etc.; Installation eines elektrischen Öffners für den Wegerechtsinhaber etc.

goldorfe 
Fragesteller
 12.08.2013, 11:20
@adavan

Ja, das mit dem Offen stehen lassen oder schließen wäre dann die nächste Frage. Bin ich verpflichtet, das Tor nach mir immer wieder zu schließen?

Ich wiederhole: Das Tor hat weder was mit Kindern oder Tieren zu tun....es besteht also keine Gefahr für irgendjemanden, falls es offen steht.

goldorfe 
Fragesteller
 12.08.2013, 12:25
@schleudermaxe

Ok, danke für den Hinweis.

Ich kopiere hier nochmals meine diesbezügliche Anschlußfrage hinein:

Ja, ich will ja auch keinen gerichtlichen Streit. Eigentlich will ich garkeinen Streit.Jedoch möchte ich mich auch nicht zum Hampelmann für den Nachbarn machen lassen. Daher meine Anschlussfrage: Muss ich das Tor nach dem Öffnen auch direkt wieder schließen? Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich nach dem Motto verfahren: Nachbar wollte unbedingt 'sein' Tor ( übrigens war er beruflich Pförtner, nun Rentner), daher kann und soll er es auch wieder zumachen, wenn ihm danach ist....?

goldorfe 
Fragesteller
 12.08.2013, 11:06

Doch, das haben wir. Dort sagte man uns, dass er das dürfe. Ich hatte insgeheim die Hoffnung, dass dies eventuell doch nicht der Fall ist. Auch Amtsmenschen können sich irren... :-)

goldorfe 
Fragesteller
 12.08.2013, 11:05

Danke! Das hilft mir sehr!

goldorfe 
Fragesteller
 12.08.2013, 12:23
@goldorfe

Ja, ich will ja auch keinen gerichtlichen Streit. Eigentlich will ich garkeinen Streit.Jedoch möchte ich mich auch nicht zum Hampelmann für den Nachbarn machen lassen. Daher meine Anschlussfrage: Muss ich das Tor nach dem Öffnen auch direkt wieder schließen? Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich nach dem Motto verfahren: Nachbar wollte unbedingt 'sein' Tor ( übrigens war er beruflich Pförtner, nun Rentner), daher kann und soll er es auch wieder zumachen, wenn ihm danach ist....?

Es mag sein, daß Ihr ein (persönliches) Wegerecht habt, aber das gilt ja nicht für Lieferanten, Handwerker und Besucher und vielleicht wurde hier in der Tat die Großzügigkeit des Nachbarn strapaziert.

adavan  12.08.2013, 09:55

Stell dir vor, du bist alleine zu Hause, hast keinen elektrischen Tordrücker und brauchst den Notarzt. Nachbar nicht daheim.

Soll der Arzt über's Tor klettern?

goldorfe 
Fragesteller
 12.08.2013, 10:59
@adavan

Zur Info, sorry, dass ich es nicht erwähnte: Es handelt sich um ein niedriges Holztor nur mit Riegel, aber keinem Schlüssel. Ja, diese Situation habe ich auch schon überdacht, aber jeder kann von außen hinein, man muss es halt selbst öffnen. ( Ist nur lästig)

schleudermaxe  12.08.2013, 11:12
@adavan

Ich war jahrelang mit dem Notarzt im Einsatz. So eine läppische Pforte ist für uns kein Hindernis, die Fenster und Haus- und Wohnungstüren, die fehlende Hausnummer, keine Beleuchtung auf dem Grundstück, etc., schon. Aber dafür ist ja der Nachbar nicht zuständig, oder?

goldorfe 
Fragesteller
 12.08.2013, 10:56

Der Nachbar fühlt sich lediglich von fremden Autos, die wohl manchmal bei ihm wenden wollen, gestört. Das hat nichts mit uns zu tun. So jedenfalls sagt er es .

adavan  12.08.2013, 11:09
@goldorfe

Na ja, so ist das völlig ok. Schwamm drüber. Lad den Nachbar mal zum Grillen ein )

schleudermaxe  12.08.2013, 11:13
@adavan

Ach? Und was bitte habe ich geantwortet und werde dafür auch noch angemacht!

goldorfe 
Fragesteller
 12.08.2013, 11:17
@schleudermaxe

Wer hat Dich hier angemacht?

Du möchtest also das Tor wieder entfernen lassen, nur weil Du nicht sehen kannst, ob und wann die Post kommt? Das wäre ungefähr so, als wenn Du dem Nachbarn seinen Urlaub im Schwarzwald verbieten möchtest, nur weil Du selbst lieber nach Mallorca fliegst ....

goldorfe 
Fragesteller
 12.08.2013, 11:01

Wahrscheinlich habe ich es falsch formuliert. Der Paketdienst kann nun nicht mehr hoch zu unserem Grundstück. Dies bedeutet: Jedesmal eine Abholkarte im Briefkasten. Würde Dich das nicht stören?

gar nicht. du kannst dem nachbarn nicht verbieten, sein grundstück einzuzäunen..

adavan  12.08.2013, 08:25

Er darf sich nicht über ein eingetragenes Wegerecht hinwegsetzen

Fragalligator  12.08.2013, 08:40
@adavan

tut er doch nicht?