Gerade bemerkt, dass wir vergessen haben unseren Verein beim Finanzamt zu melden. Was nun?

3 Antworten

ich bin Teil eines kleinen Vereins, den wir eigentlich nur haben um einen Hauptmieter für ein Garten-Grundstück und ein gemeinsames Konto zu haben.
  • Eine Vermietung eines Garten-Grundstückes ist kein zulässiger Vereinszweck.

Das wäre also kein Verein sondern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR (BGB-Gesellschaft) - hier liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor - wie das dann steuerlich zu behandeln wäre, ist im Einzelfall zu prüfen.

Gibt es einen zulässigen Vereinszweck und handelt es sich tatsächlich um einen Verein und die Vermietung ist ein "Nebengeschäft", dann liegen ebenfalls steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Bei einem gemeinnützigen Verein wäre das eine steuerfreie Vermögensverwaltung sofern das Grundstück dem Verein gehört.

Ggf. handelt es sich auch um eine nicht steuerlich relevante GbR des Privatbereichs (z. B. eine gewisse Anzahl Personen teilen sich die Kosten für irgendetwas).

Was nun überhaupt vorliegt, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Melden ja, aber eine Steuererklärung fordert das Finanzamt an, auch andere Unterlagen, z. B. Satzung, Protokoll der Mitgliederversammlung, also warten, bis das FA sich meldet.

Habt ihr eine Chance, als gemeinnützig anerkannt zu werden? Dann Satzung mit der Meldung mitschicken, Gemeinnützigkeit beantragen.

Vereine sind Körperschaftssteuerpflichtig. Aber erst ab einer bestimmten finanziellen Größenordnung. Daher besser melden als eine Strafe riskieren. Klingt nämlich so als wäre dein Verein gar nicht steuerpflichtig