Gebrauchtwagenkauf: Ist es beim Händler üblich, den Personalausweis abzugeben?

13 Antworten

Um ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:

* Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
* Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
* Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung
  Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
* Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
* Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
* Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun­des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
* Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
* Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-gebrauchtwagen

shalom  08.01.2011, 07:08

Thema verfehlt, schildi.

Es ging hier um einen Händler.

Dort gibt man keine Originaldokumente ab.

Punkt.

schildi  08.01.2011, 07:16
@shalom

dem Händler deines Vertrauens schon, :-) wie ich meinem

michinef  08.01.2011, 07:24
@shalom

Auch der Händler braucht den Personalausweis des neuen Fahrzeughalters für die Zulassungsstelle.

Ja, beim Händler ist das üblich. Bei Privatgeschäften würde ich das allerdings nicht machen.

Nö, unter Druck eventuell Kopie machen lassen. In der BRD ist es Pflicht, seinen PA bei zu haben. Klar ist das Gesetz und nicht real. Aber ist dennoch so. Pass oder PA ist dabei zu haben.

butz1510  08.01.2011, 13:36

Es gibt ein Ausweispflicht, aber keine Ausweismitführpflicht. Das muss man unterscheiden.

Ohne Original-Perso keine Fahrzeugzulassung. Also wenn der Händler zulässt braucht er den Originalausweis und keine Kopie. Lass dich nicht verrückt machen das ist so in Ordnung.

"Ausweispflicht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise vom 18. Juni 2009 (1) ...Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. ... (Inkrafttreten 1. November 2010)"

Beantwortet die Frage von allein oder?