Rückzahlungsanspruch aus KFZ-Versicherung nach Verkauf/Abmeldung?
Kurzfassung: Ich habe letztes Jahr unterjährig mein altes Auto verkauft und abgemeldet. Ich habe allerdings bisher noch keine Rückzahlung des überzahlten Versicherungsbeitrags erhalten. Das ist mir die Tage aufgefallen, da ich gerade meine Steuererklärung fertig gemacht habe.
Ich freue mich auf Meinungen.
Langfassung:
Ich habe am 10.11.2015 mein altes Auto verkauft, welches Vollkasko versichert war. Meine Versicherung zahle ich jährlich im voraus per Lastschrift.
Am 11.11.2015 habe ich mehrere Sachen gemacht:
1.) Meine Versicherung über den Verkauf per E-Mail informiert und den Kaufvertrag angehängt. Das wurde mir so auch bestätigt mit dem Hinweis auf die Versicherungspflicht.
Zitat: (...) Also erst wenn von deren Seite der Hinweis kommt, daß das Fahrzeug abgemeldet ist wird von Seiten des LVM aus die Versicherung aufgehoben da es sich bei der KFZ Versicherung ja um eine Pflichtversicherung handelt.
2.) Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet.
3.) Die Versicherung per E-Mail über die Abmeldung informiert und den ungültig gestempelten Fahrzeugschein angehängt.
Am 21.11.2015 erhielt ich vom Zoll ein Schreiben vom 19.11.2015, in welchem mir die Abmeldung zum 10.11.2015 bestätigt wurde und die überzahlte Steuer abgerechnet wurde. Diese kam auch ein paar Tage später auf meinem Konto an.
Von meiner KFZ-Versicherung habe ich bis heute nichts mehr gehört bzw. keine Erstattung erhalten. Durch die Abmeldung bin ich dort kein Kunde mehr.
Es ergibt sich ein Erstattungsanspruch für den Zeitraum 11.11. bis 31.12.2015 (51 Kalendertage).
Aus meinem Vertrag ergibt sich:
Zitat: (..) Beitragsgutschriften aus Ihrem Vertrag überweisen wir an die oben genannte Bankverbindung. (...)
Die oben genannte Bankverbindung ist die, die auch für die Lastschriften genutzt wird.
Die AKB sehen vor:
Zitat: (...) Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag (...) auf den Erwerber über.
Unabhängig davon erlischt der Versicherungsvertrag mit der Abmeldung des Fahrzeugs.
Jedenfalls hätte mir die Versicherung schon längst den überzahlten Beitrag für die verbleibenden 51 Tage schon längst erstatten müssen und ist damit auch automatisch in Verzug (für die Kaskoversicherung 30 Tage nach Erhalt meiner E-Mail und für die Haftpflichtversicherung 30 Tage nach Nachricht der Zulassungsstelle).
Spricht irgendwas gegen eine Mahnung über den Restbetrag inkl. Nebenforderung (Zinsen + Pauschale)?
5 Antworten
Langer Text, kurze Antwort.
Wurde das Versicherungsunternehmen, vom Kunde darauf hingewiesen, dass es den Vertrag abrechnen soll?
Solche Anweisungen gibt normalerweise der Versicherungsvermittler.
Da hier allerdings der Kunde alles selbst in die Wege geleitet hat, hat er dies wohl nicht veranlasst.
Bist Du sicher, das mit dem Vertrag?
Du verwechselst etwas.
Bei der Kfz-Abmeldung bei der Zulassungsstelle wird der Kfz-Vertrag in eine Ruheversicherung umgewandelt (ohne dass man dann noch Beiträge zahlen muss).
Bedeutet, wenn das Fahrzeug weiterhin z.B. in der Garage oder dem Grundstück bleibt, besteht auch noch weiterhin ein Versicherungsschutz.
Außerdem geht man auch davon aus, dass wieder ein Folgefahrzeug angemeldet wird.
Eine Abrechnung des Vertrages (also Auszahlung des verbleibenden Guthabens) erfolgt nicht automatisch.
Dies muss beantragt werden.
Wenn du also dies so deinem Versicherungsvermittler gesagt hättest, wäre dies wohl auch geschehen.
Ja, habe es mir extra angeschaut. Mein Vertrag umfasst genau zwei Seiten und die AKB.
Bei der Kfz-Abmeldung bei der Zulassungsstelle wird der Kfz-Vertrag in eine Ruheversicherung umgewandelt (ohne dass man dann noch Beiträge zahlen muss).
Ich weis. Aber das Auto ist verkauft worden, darüber wurde die Versicherung informiert. In so einem Fall geht die Versicherung auf den Käufer über. Erst nach dem Verkauf wurde es einen Tag später abgemeldet.
Außerdem geht man auch davon aus, dass wieder ein Folgefahrzeug angemeldet wird.
Ist ja auch passiert, nur bei einer anderen Versicherung. Die Verhandlungen dort (beim Vermittler) sind zuvor gescheitert. Insoweit war denen klar, dass da die nächsten Jahre kein (mehr) Auto anmeldet wird.
Eine Abrechnung des Vertrages (also Auszahlung des verbleibenden Guthabens) erfolgt nicht automatisch.
Dies muss beantragt werden.
OK, verstehe. Dann ist ein Kommunikationsproblem. Weil ich den Satz in meinem Vertrag so verstehe, dass die bei einer Gutschrift auszahlen.
Insoweit war denen klar, dass da die nächsten Jahre kein (mehr) Auto anmeldet wird.
Dem Vermittler war dies vielleicht klar, aber doch nicht dem Versicherungsunternehmen. Das bekommt doch davon keine Informationen.
Weil ich den Satz in meinem Vertrag so verstehe, dass die bei einer Gutschrift auszahlen.
Da geht man zwar davon aus, nur muss hier der Vermittler tätig werden.
Ich frage bei einer Abmeldung immer meine Kunden ob ein Folgevertrag kommt. Wenn nicht informiere ich den Versicherer, dass der Vertrag abgerechnet werden soll.
In meinem Fall habe ich zunächst den Vermittler per E-Mail unter Vorlage des Kaufvetrages über den Verkauf taggleich informiert.
Der Vermittler hat mir per E-Mail geantwortet, dass er dies an die Versicherung weitergeleitet hat.
Einen Tag später habe ich den Vermittler per E-Mail unter Vorlage des ungülitgen KFZ-Scheins über die Abmeldung informiert.
Der Vermittler hat mir per E-Mail den Erhalt der Nachricht bestätigt.
Die Versicherer rechnen nicht immer gleich ab, weil es in der Regel nach einem Verkauf zu einer Nachversicherung kommt und dann wird der Betrag auf den neuen Vertrag angerechnet.
Hier muss im Nachhinein was schief gelaufen sein!
Warum gleich Stress machen? Suche einfach das klärende Gespräch!
Die Versicherer rechnen nicht immer gleich ab, weil es in der Regel nach einem Verkauf zu einer Nachversicherung kommt und dann wird der Betrag auf den neuen Vertrag angerechnet.
Das wäre eine Erklärung. Allerdings haben wir (meine Familie) alle anderen Versicherungsverträge (zwei weitere KFZ) zum Jahresende dort gekündigt und die Versicherung gewechselt da die Versicherung uns trotz Herabstufungen die Beiträge mal wieder erhöhen wollte und mir der Kragen geplatzt ist.
Warum gleich Stress machen? Suche einfach das klärende Gespräch!
Da gebe ich Dir im Grunde recht.
Ich hatte zwar nur Steinschlag in der Frontscheibe, aber ich erinnere mich, dass auch das nicht immer so einfach zu klären war.
Und ich habe meinen Beitrag ja auch immer am 02.01. gezahlt und nicht erstmal abgewartet ob sich die Versicherung wegen des Beitrags bei mir meldet.
Warum rufst du nicht erst einmal bei der LVM an und fragst nach, bevor du irgendwelche Mahnverfahren veranlasst?
Dort arbeiten auch nur Menschen..vielleicht ist das nur durchgerutscht.
Oder geh zu deinem Vertreter vor Ort.
Ich weis, ich weis. Im Grunde hast du auch Recht.
Allerdings war meine Erfahrung, wenn es um's Geld geht, bei denen auch nicht gerade die Beste. Aber das ist kein LVM-Problem, sondern die Thematik gibt es wohl immer.
Meine rechnet ab binnen weniger Tage, wenn denn dies bei solchen Fällen wie dieser gewünscht wird. Also ran und viel Glück.
Hast du denn schonmal nachgefragt, was das Problem sein könnte? Oder jetzt neun Monate gewartet ob was passiert? O_o
Ruf dort einfach mal an, das ist bestimmt nur irgendwem durch die Lappen gegangen. Natürlich hast du Anspruch auf die Rückzahlung der Prämie und das sollte auch ohne große Probleme funktionieren.
Hast du denn schonmal nachgefragt, was das Problem sein könnte? Oder jetzt neun Monate gewartet ob was passiert? O_o
Durch meine Steuererklärung, die ich in den letzten Tagen erstellt habe, ist mir das aufgefallen, da ich dort die KFZ-Haftpflichtversicherung absetze.
Insoweit habe ich denen einen unfreiwilligen Kredit gewährt.
So etwas wollen die Kenner hier hören und dann: Nie mehr zu denen und gut ist.
Was sagt denn Dein Berater vor Ort dazu, warum kann der so eine lapidare Angelegenheit nicht zum Abschluß bringen?
Wurde die Vers. wirklich gebeten, den Vertrag abzurechnen?
Der Berater vor Ort ist bei deren Vertretung ausgeschieden. Die E-Mail besagte, dass er alle Unterlagen an die Zentrale weitergeleitet hat.
Ich habe nicht ausdrücklich um Abrechnung geben, da im Vertrag steht, dass bei einer Veräußerung/Abmeldung der Vertrag aufgehoben ist und Gutschriften überwiesen werden.
Danke für die Antwort.
Ich habe meine Pflicht aus dem Vertrag im Fall der Veräußerung erfüllt, wenn ich das richtig sehe.
Ich habe meinen Versicherungsvermittler über den Verkauf unter Vorlage des Vertrags am Tag des Verkaufs informiert und einen Tag später auch über die Abmeldung unter Vorlage des ungültigen KFZ-Scheins informiert.
Beide Nachrichten sind nachweislich eingegangen und der Vermittler teilte mir textlich mit, dass er diese Informationen an das Versicherungsunternehmen weitergegeben hat.
Abgesehen davon sollte das Versicherungsunternehmen auch durch die Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert worden sein.
Jedenfalls steht bei mir wortwörtlich im Vertrag das Gutschriften ausgezahlt werden und zwar durch Überweisung an die bekannte Bankverbindung.