Muss ich was zahlen, wenn ich einen KfZ-Versicherungsvertrag widerrufe?
Hallo,
ich habe am 4.12 ein Fahrzeug zugelassen und schnell dazu eine KfZ-Versicherung abgeschlossen. Leider gefällt er mir nicht bzw. entsprechen die Leistungen der Versicherung nicht meinen Wünschen.
Wenn ich den Vertrag heute widerrufe, da 14-tätige Widerrufrecht besteht, muss ich für den Zeitraum bis zum Widerruf etwas zahlen? Ich habe soeben einen Antrag für die KfZ-Versicherung bei einen anderen Versicherungsunternehmen gestellt, und das Angebot kommt in 2-3 Tagen per Post.
Ich habe noch keine Beiträge geleistet/bezahlt.
Vielen Dank
4 Antworten
Nichts bezahlt, also gibt es auch noch keinen Vertrag. Was bitte kann da widerrufen werden?
Wann beginnt denn die neue, und kommt bei denen auch am 01.01. die bessre SF-Klasse oder erst im Dezember 2021, weil Du das so vereinbart hast?
Wenn das Fahrzeug angemeldet war, musst du für diese Tage selbstverständlich zahlen. Da war der Versicherer ja auch im Risiko.
Hättest du einen Schaden verursacht, würdest du ja auch nicht kündigen.
Das Problem ist nicht der Widerruf, sondern ob du einen Versicherer findest, welcher dir rückwirkend zum 4.12.2020 auch Versicherungsschutz bietet!
Ich habe soeben einen Antrag für die KfZ-Versicherung bei einen anderen Versicherungsunternehmen gestellt...
Mit welchem Vertragsbeginn-Datum hast du denn diesen Antrag gestellt?
Gruß einer Versich.maklerin
Naja die Frage ist, zu welchem Datum der neue Versicherer dich versichert. Macht der das rückwirkend zum Anmeldedatum? Dann wird bei der alten Versicherung nichts zu zahlen sein. Macht der das erst ab Antragsdatum? Dann bestand bei der alten Versicherung bis dahin der Versicherungsschutz und der muss auch bezahlt werden. Wenns doof läuft zum (teuren) Kurzzeittarif.