Gebrauchtwagen gekauft, was sind meine rechte?

4 Antworten

Du kannst den Kaufvertrag anfechten wegen "Argliste Täuschung".

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html

Du musst allerdings bedenken, bevor du dein Geld wieder siehst darfst du erstemal jede Menge Geld bezahlen für Rechtsanwalt und Gutachter. Und niemand bezahlt dir deine Zeit, Lauferei und schlechte Laune.

Üblicherweise wissen solche Typen genau was sie machen und bei solche nTypen dafst du dich dann in eine lange Schlange der Leute einreihene di auch noch Geld haben wollen.

Naja, wenn er sagt, er weiß es nicht, heißt das nicht unfallfrei. Da hast du m.E. sehr schlechte Karten. Dass er womöglich was wusste, musst du ihm erstmal beweisen, und das ist schwer bis unmöglich. Und ob du selbst dann was reißen kannst, ist sehr fraglich, da dir ja gar keine Unfallfreiheit zugesichert wurde. Um sowas muss man sich vorm Kauf kümmern… 🙄

Was den Import angeht, kannst du vergessen. Da lohnt die Aufregung nicht. Der Preisunterschied ist minimal und je älter der Wagen ist, desto weniger bis gar nicht mehr ist er vorhanden. Wenn es also nicht gerade mehr oder weniger ein Jahreswagen war…

Da du den Kaufvertrag so unterzeichnet hast und auch nach der Probefahrt nichts zu beanstanden hattest, kannst du ihn gerne verklagen, aber leider erfolglos.

Evtl muss er das Frontlicht instandsetzen, mehr aber auch nicht.

Wenn man sich mit Autos nicht auskennt, nimmt man zum Autokauf einen Fachkundigen mit. Tut man das nicht, lauft man Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden.

Kleiner Tip am Rande. Der ADAC biete bspw einen Gebrauchtwagen-Check an. Wird da aber sicher auch andere Anbieter geben. Und wenn Du keinen großen Plan von Autos hast, ist das immer noch günstiger, als einen Haufen Schrott zu erwerben.

Der Kaufvertrag ist von Dir unterzeichnet, daher stehen die Chancen schlecht und Du müsstest ihm Vorsatz nachweisen.