Muss im Kaufvertrag definiert sein was für ein Schaden ein Unfallauto hat?

4 Antworten

Es ist sicher ratsam den genauen Unfallstand in den Kaufvertrag zu schreiben, aber es reicht auch einfach "das Fahrzeug ist nicht unfallfrei".

Wenn Unfallfahrzeug im KV steht reicht aus, der Käufer kann nachfragen um welche Schäden es sich gehandelt haben

Er hat keine Chance gerichtlich vorzugehen, unter Erfahrung sammeln verbuchen

Ja, ist definiert, " Unfallwagen" Wenn es nicht genauer  beschrieben wird, im KV , könnte der Wagen auch mehrere Unfälle gehabt haben. Vor Gericht ist in dem Fall nichts zu erwirken.

Das Gericht geht immer davon aus, das der, der eine Unterschrift leistet, auch verstanden hat, was er unterschreibt.

Wenn angegeben wird, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte, ist das vollkommen ausreichend.

Xxextrakt 
Fragesteller
 19.11.2016, 22:57

Und vor Gericht Gericht wie sind die Chancen weißt du das ?

chevydresden  19.11.2016, 22:59
@Xxextrakt

Vor Gericht reicht es sogar aus, wenn im Kaufvertrag angegeben wird, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist.