Muss im Kaufvertrag definiert sein was für ein Schaden ein Unfallauto hat?
Hey ein Kollege hat ausversehen mit vertrauen zum Verkäufer einen Unfallwagen gekauft und ist davon ausgegangen dass es sich um ein Unfallfreies Aufo handelt, muss der Schadsn im Kaufvertrag definiert sein oder reicht es wenn das Auto als Unfallauto beschrieben ist?? Wie sehen die Chancen aus wenn man vor Gericht geht ?
4 Antworten
Es ist sicher ratsam den genauen Unfallstand in den Kaufvertrag zu schreiben, aber es reicht auch einfach "das Fahrzeug ist nicht unfallfrei".
Wenn Unfallfahrzeug im KV steht reicht aus, der Käufer kann nachfragen um welche Schäden es sich gehandelt haben
Er hat keine Chance gerichtlich vorzugehen, unter Erfahrung sammeln verbuchen
Ja, ist definiert, " Unfallwagen" Wenn es nicht genauer beschrieben wird, im KV , könnte der Wagen auch mehrere Unfälle gehabt haben. Vor Gericht ist in dem Fall nichts zu erwirken.
Das Gericht geht immer davon aus, das der, der eine Unterschrift leistet, auch verstanden hat, was er unterschreibt.
Wenn angegeben wird, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte, ist das vollkommen ausreichend.
Vor Gericht reicht es sogar aus, wenn im Kaufvertrag angegeben wird, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist.
Und vor Gericht Gericht wie sind die Chancen weißt du das ?