Unfallwagen gekauft Was jetzt ?

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Das das Kfz neu lackiert wurde ist zwar ein Indiez, aber keineswegs ein Beweis das das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.
Nichts desto trotz wäre es nur Fair gewesen beim Kauf darüber zu informieren.
Ich empfehle dir zunächst mal den TÜV oder einen vereidigten Sachverständigen zu konsultieren. Auf freundliche Anfrage schauen die Ingeneure / Kfz Meister des TÜV oder auch ein Sachverständiger sich das Fahrzeug erstmal genauer an um herauszufinden ob es weitere Indizien oder gar Beweise gibt, das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. In aller Regel macht der TÜV und auch ein Sachverständiger sowas zunächst mal kostenlos. Wenn die allerdings was feststellen wirst Du nicht umhin kommen ein kostenpflichtiges Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen in Auftrag zu geben. Aber in dem Fall kannst du ja auch mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, das der Verkäfer die Gutachterkosten, einen Anwalt für Dich und die Verfahrenskosten erstatten muss. Leider bleibt Dir aber nicht andesres überig, als alle Kosten erstmal zu tragen bis diese durch den Verkäufer zu erstatten sind (Liquidität vorrausgesetzt)

Wenn das Autohaus bereits anwaltlich vertreten ist, landet die Sache ohnehin wahrscheinlich vor Gericht. Hier wird dann ohnehin ein Sachverständiger mit der Begutachtung beauftragt. Insofern kann man sich die Beauftragung des Gutachters zu diesem Zeitpunkt noch sparen.

In der Sache hast Du zum einen die Möglichkeit, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten; die Voraussetzungen hierfür dürften wohl vorliegen, wenn es sich tatsächlich um einen Unfallwagen handelt. Dies würde dazu führen, dass der Vertrag komplett rückabgewickelt wird. Du bekommst den Kaufpreis zurück erstattet.

Ebenso kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch hier würdest Du den Kaufpreis (Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Autos) zurück erstattet bekommen. Das Fahrzeug hat nämlich einen Mangel, der nicht behoben werden kann, wenn es sich wirklich um einen Unfallwagen handelt.

verreisterNutzer  28.06.2016, 10:37

Ebenso kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten

mit welcher rechtlichen Grundlage sollte das möglich sein? Ich kenne in dem Fall nur die Anfechtung wegen Täuschung §123 BGB

Du bekommst den Kaufpreis zurück erstattet.

Stimmt... Abzüglich eines Nutzungsentgelt für die Zeit in der der getäuschte das Kfz mit vollem Gebrauchswert benutzt hat.

verreisterNutzer  28.06.2016, 10:43
@verreisterNutzer

OK... Nachgeschaut.....
§123 BGB füht nicht zur Auflösung des Rechtsgeschäfts sondern ist lediglich Grundlage für einen Rücktritt nach §323 BGB

uni1234  28.06.2016, 10:47
@verreisterNutzer

zu 1) Wenn man einen Unfallwagen kauft, dies aber nicht so vereinbart war, dann stellt dies einen Mangel dar, wegen dem man nach den allgemeinen Vorschriften (also §§ 437, 439 BGB) zurücktreten kann. In diesem Fall ist auch keine Fristsetzung erforderlich.

zu 2) Beim Rücktritt stimmt dies grundsätzlich, in diesem Fall aber nicht. Da das Auto bei einem Autohändler gekauft wurde handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Hier regelt § 474 Abs. 5 BGB, dass Nutzungen gerade nicht herauszugeben sind. Bei der Anfechtung (und ich glaube hierauf bezieht sich das Zitat) gibt es keine Anrechnung von Nutzungsentgelt.

uni1234  28.06.2016, 10:48
@verreisterNutzer

Oh je. Das ist jetzt leider ziemlich daneben. § 123 BGB ist ein Anfechtungsgrund. Dieser führt gem. § 142 BGB dazu, dass das Rechtsgeschäft rückwirkend als nichtig anzusehen ist. § 323 BGB ist dagegen ein allgemeiner Rücktrittsgrund, der hier ohnehin nicht einschlägig ist.

Calle2966 
Fragesteller
 28.06.2016, 12:34

Kompliziert kompliziert
habe jetzt die Aussage der Dekra , eines Autolackierfachbetrieb und eines Sachverständigten der auch bestätigt das es um einen Unfallwagen handelt alles jedoch nur mündlich