Frontscheibe ausversehen kaputt gemacht HILFE

12 Antworten

Bezahlen würde den Schaden die Teilkaskoversicherung des Arbeitgebers abzüglich der Selbstbeteiligung.

Und dort gibt es auch keine Höherstufung.

Dein Vater sollte sich aber auf jedem Fall mit seinem Chef in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen absprechen.

m.E. war bisher noch nichts vollständig richtig. 1. die PHV ist zwar grundsätzlich zuständig, aber es handelt sich m.E. um einen Eigenschaden, wenn der Dienstwagen, den die Familie zur privaten Nutzung hatte, beschädigt wurde. Das ist ja, als wenn der eigene PKW geschädigt wurde. 2. eine Teilkasko zahlt grundsätzlich immer bei Glasbruch. Was natürlich ausgeschlossen ist, sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Da der Vers.nehmer die Firma ist, spielt Leistungsfreiheit erstmal keine Rolle. Aber der Kaskoversicherer kann natürlich den Verursacher in Regreß nehmen. 3. Der Arbeitgeber braucht seine Kaskoversicherung natürlich nicht in Anspruch nehmen, wenn er nicht möchte. Ein Argument könnte z.B. die Schadenquote sein. Fazit: m.E. läuft es darauf hinaus, dass Du selbst zahlen muß. Da Du erst bedingt deliktfähig bist, müßte man bei dem Anspruch prüfen, ob die notwendige Einsichtsfähigkeit bei Dir schon vorliegt. Da gibt es unter den Altersgenossen ja unterschiede-

Eher net...aber da muss doch schon ein riss drinne gewesen sein.Weil sonst kann die ja nicht den ganzen fahrtwind abhalten...Glück gehabt,dass die euh nciht um die ohren gelogen ist

lemonshaker  10.08.2014, 19:17

Frontscheiben fligen einem nicht um die Ohren (Verbundglas) werden durch eine im Glas eingebettete Folie zusammen gehalten Seitenscheiben schon

Deine Haftpflichtversicherung zahlt das auf keinen Fall. Erstens hätte dein Vater als Fahrzeugführer das verhindern müssen und zweitens wäre das ein Fall für die Teilkaskoversicherung.

Dass ein Firmenwagen nicht teilkaskoversichert ist, wäre äußerst ungewöhnlich.

Allerdings könnte diese Versicherung dich in Regress nehmen, weil du die Scheibe absichtlich zerstört hast. Auch wenn du das nicht wolltest, hast du es jedenfalls billigend in Kauf genommen.

Hallo liebe feuerwehrsucht,

also der Chef vom Vater wird wohl eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben! In der Teilkaskoversicherung gibt es evtl. eine Selbstbeteiligung z.B. von 150 €, welche dein Vater evtl. übernehmen müßte! Mehr bestimmt nicht - also du mit deinen 14 Jahren mußt gar nichts ersetzen!

Gruß einer Versich.maklerin