fristlose Kündigung wegen verspäteter Lohnzahlung?

8 Antworten

Bist Du Rechtschutzversichert? Wenn ja, dann lass Dich imZweifel auf jeden Fall anwaltlich beraten. Wenn nein, dann würde ich trotzdem Kontakt zu einem Anwalt suchen und erstmal vorsichtig nachfragen, was denn die Beratung kostet und wie er die Aussicht auf Erfolg bei einem Prozess einschätzt. Zum Thema das nicht gezahlte Gehälter spätestens nach 3 Monaten zu einer Fristloskündigung führen können, das ist -entschuldige - schlichtweg quatsch. Wenn der Bewältigung der alltäglich aufkommenden und notwendigen Grundbedürfnisse nicht nachgekommen werden kann, aufgrund dessen, dass man z.B. kein Geld mehr hat, um sich was zu Essen und zu Trinken zu kaufen, den Strom und das Wasser deshalb abgestellt bekommt, oder das in Verzug ist, ist man durchaus zu einer Fristloskündigung berechtigt, denn solange das Arbeitsverhältnis besteht, bekommt man auch keine staatliche Unterstützung sprich Arbeitslosengeld usw. Lies auch mal Deinen Arbeitsvertrag genau durch, was im Bezug auf Lohn- und Gehalt(szahlung) drinnen steht.

stelari  12.01.2013, 09:07

Sehe ich auch so und hab das schon mehrfach erlebt - das Urteil des BAG bezog sich darauf, ab wann die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht zulässig ist und nicht darauf, ab wann eine Kündigung gerechtfertigt ist - hier wäre auf den Grund abzustellen und nicht auf eine evtl. Wartezeit.

Manch Arbeitsgericht verwirft diese Entscheidung sogar und hält schon die frühere Ausübung für zulässig - denn wer kann schon 3 Gehälter auffangen bei den heutigen Löhnen? erst recht, wenn der Arbeitgeber einen dann noch in die Schuldenfalle treibt.

JA darfst du , da sich die eine Partei, in dem Fall dein Arbeitgeber, nicht an den GEMEINSAM unterschrieben und somit Rechtgräftig Vertrag hält....

Hier das Gesetz dazu. http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html

Wichtig ist auch das du in deiner Kündigung schreibst das du dich auf das Ausergewöhnliche Kündigungs gesetzt § 626 II BGB Lehnst Dann sollte alles in Ordnung sein. Ansonsten such einen Anwalt für Arbeits Recht auf der sagt es dir auch nochmal =)

Viel Glück und alles Liebe

So einfach geht das nicht!

Es besteht zwar ein Zurückbehaltungsrecht lt. BGB an deiner Arbeitskraft, aber das BAG bereits mehrfach bestätigt hat, stellen rückständige Löhne und Gehälter frühestens nach 3 Monaten einen Grund zur fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers gem. § 626 BGB dar.

D. h., du kannst aufgrund des Rückstandes deine Arbeitsleistung in angemessenem Verhältnis zum Zahlungsrückstand zunächst verweigern, musst aber auch diese Maßnahme zuerst einmal deinem Arbeitgeber gegenüber unter Fristsetzung zur Nachzahlung der Rückstände ankündigen.

Die Zusammenarbeit ist aber trotz der widrigen Umstände nach Auffassung unserer Gerichte noch zumutbar, so dass du bei Wehrhaftigkeit deines ArbG mit einer fristlosen Kündigung schlechte Karten haben könntest.

Also: kündige ordentlich. So lange kann die Kündigungsfrist ja nicht sein. Im Zweifel muss du die Zahlungsrückstände eh einklagen. Wenn diese dann wegen ungerechtfertigter außerordentlicher Kündigung mit Schadensersatzansprüchen des ArbG verrechnet werden, hast du auch nichts mehr davon.

stelari  12.01.2013, 08:24

Sehe ich anders - Ein Grund zur außerordentlichen ist dies jederzeit...

Das BAG hat entschieden, dass das Zurückbehaltungsrecht erst nach 3 offenen Gehältern ausgeübt werden kann, dies betrifft aber nicht die Kündigung aus diesem Grund...

geht eine fristlose Kündigung etc ??

Nein :-O

Zunächst wäre die Frage, ob dein Lohn abrechnungstechnisch in mehreren Teilen kommt: Provision, Mehrarbeitszuschläge, Spesenabrechnung, ...

Und inwieweit du zu Verzögreungen beiträgst (Abrechnungen) oder der AG daran unverschuldet wäre (Krankheitsfälle im Lohnbüro).

Eine arbeitnehmerseitige fristlose Kündigung setzt gem. § 626 (1) BGB eine vorausgegangene Abmahnung **und einen erheblichen Verzug (mind.* insges.* 2 Monatsgehäter) voraus, um demnach wirksam durchzudringen.**

Dies liegt offenbar nicht vor.

was kann ich machen

Nach Fälligkeit kannst du Zahlungsklage erheben.

Und geschuldete Arbeitsleistungen vorübergehend verweigern, d.h. durch die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts dich davor schützen, durch immer weitere Vorleistungen dauerhaft ohne Vergütung zu arbeiten.

G imager761

Natürlich geht das....Ansonsten würden ja AG ständig mit ihrer Lohnverweigerung durchkommen...