Lohnzahlung nach der Kündigung (Ausbildung)?
Hallo
Ich habe am 01.08.2017 eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann angefangen. Am 03.11.2017 habe ich dann die Kündigung zum 30.11.2017 bekommen. Meine Frage ist es: Bekomme ich trotzdem meinen Lohn für diesen Monat wenn ich bis zum 30.11.2017 eine Arbeitsunfähigkeits Bescheinigung vorlege?
4 Antworten
Klar bekommst du das, aber das macht nie einen guten Eindruck.
Ich glaub nicht, dass du ein Arbeitszeugnis von der Firma haben willst, aber viel schlimmer wäre doch, wenn dein potentieller neuer Arbeitgeber den alten anruft und er ihm dann steckt (natürlich nicht direkt - verboten), dass du eben kein zuverlässiger Mitarbeiter warst.
Also immer auch den Lebenslauf, Arbeitszeugnis und Image bedenken, aber im Allgemeinen bekommst du natürlich deinen Lohn.
Dennoch kann er dich auch ärgern, indem er dich z.B. einfach nicht bezahlt. Dann komm du mal mit einem Anwalt oder Gewerkschaft etc. an. Das kommt dann eben doof, wenn man dann die ganze Story auf den Tisch packen muss.
Mach es einfacher und frage ihn, ob er dich nicht frei stellen will.
.... wie eine Frage eine persönliche Einstellung zeigt, und somit möglicherweise gleich die Antwort auf die Frage nach dem Grund der Kündigung geben kann.....
Wenn Dein Arbeitgeber Dich bis zum 30. November "behält", muss er selbstverständlich auch bis zu diesem Datum bezahlen, egal ob Du arbeitest oder arbeitsunfähig bist.
Ich würde mir das an Deiner Stelle allerdings gut überlegen (falls Du nicht wirklich krank bist), wenn Du nicht auf einen Teil der Ausbildungsvergütung verzichten willst.
Ich vermute mal, Du hast noch Probezeit. Eine Kündigung während der Probezeit im Ausbildungsverhältnis ist i.d.R. fristlos. Dein AG ist Dir mit der Kündigung zum 30. November schon entgegengekommen. Bist Du jetzt allerdings arbeitsunfähig geschrieben, kann er die fristlose Kündigung durchaus noch "nachschieben".
Die einzige korrekte (selbstverständlich!🙂) Antwort - besonders weil sie auch die speziellen Umstände dieser Kündigung berücksichtigt!
Du möchtest nochein wenig stänkern und ärgern?
Der Arbeitgeber könnte dich auch ärgern - er zahlt dir einfach den Novemberlohn nicht, obwohl er dazu verpflichtet ist.
DU musst dann den Lohn übers Arbeitsgericht einklagen, dsnn gibt es Schriftverkehr zwischen Anwalt und Arbeitgeber und nach etwa 6- 8 Wochen einen Gütetermin, wo der Arbeitgeber nur zu sagen braucht " Nein, zahl ich immer noch nicht".
Dann wird ein Verhandlungtermin festgesetzt, der in etwa 6 Monaten ist und da wird der Arbeitgeber dann dazu "verurteilt", dir deinen Lohn zu zahlen..
Erst dann bekommst du dein Geld!
Ach ja - hatte ich erwähnt, dass beim Arbeitsgericht die Anwaltskosten von jeder Seite selbst zu zahlen sind, auch wenn man gewinnt?
Der Arbeitgeber zahlt nur die paar Euro Gerichtskosten und gut!
Und was zahlst du?
Nur so ein Gedankenspiel, wen du das herausfordern willst und der Arbeitgeber möchte auch etwas Spass haben...
Dann hst er aber doch nicht den Spass..
Oder Ok - Fristlos kündigen und den anteiligrn Novemberlohn nicht zahlen, das wär auch was als Steigerung
Gerichtsgebühr wäre grad mal 70 Euro für den Arbritgeber, wenn es beispielsweise um 500 Euro Lohn geht..
Das könnte ihm der Spass wert sein..
Ich hatte mal einen, der brauchte damals über 4 Monate, bis er die letzte Lohnabrechnung fertig hatte und die Lohnsteuerkarte endlich rausrückte. Solange musste ich beim neuen Arbeitgeber auf die Steuerklasse 6 arbeiten, das war auch nicht schön in der Zeit...
So ein "Theater" braucht der AG nicht. Er kündigt fristlos, was im Ausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit möglich ist (auch wenn er schon eine Kündigung mit Frist ausgesprochen hat).