Frage zum Arbeitsrecht /mündliche Zusage bindend?

6 Antworten

tja, eine reine Beweisfrage......,

Angebot + Annahme = zwei übereinstimmende Willenserklärungen OHNE VORBEHALT  = Vertrag.

AN hat nur Anspruch auf schriftliche Fixierung des Vertragsinhalts

Aber der AG will Dich eh nicht mehr, wenn Du bevor Du überhaupt angefangen hast, keine Lust mehr hast, wenn gleich Verträge grundsätzlich einzuhalten sind und  bei Nichterfüllung Schadensersatzanspüche gegen Dich möglicherweise entstehen könnten...

Das Problem hatte ich schon ein paar mal, natürlich asz.... Zeitarbeit, sobald Du nur einen einzigen Tag für diese Firma gearbeitet hast mit Stempelkarte oder Einsatzbescheinigung, gilt es auch ohne Zeugen, dauert es 4 Wochen ohne Vertrag und es wurde von der Firma entweder eine Abrechnung gefertigt oder Geld überwiesen, gilt das auch, wurdest Du bei der Krankenkasse angemeldet gilt das auch, vergiß die Angst heutzutage haben Arbeitnehmer deutlich mehr Rechte bei Gericht als Du glaubst, ich habe 11 Prozesse in 4 Jahren gegen Zeitarbeit und Arge und Agentur für Arbeit geführt alles gewonnen, nur 1 Beweis reicht denn Richter sind nicht dumm und bekommen auch langsam Hass auf diese Firmen die alle am Rande der Legalität arbeiten und der Gesetzgeber fühlt sich verascht, glaube mir habe es 11 Mal erlebt - trau dich und halte dich an deine Zusagen, es geht am Ende nicht dabeben. Lass dir nicht vor irgendjemanden irgendwas anderes ob hier oder im direkten Umfeld erzählen. Die meisten sind Feiglinge und kuschen !

Normalerweise sagt man ja, dass auch mündliche Verträge bindend sind. Rechtlich gesehen stimmt das sogar.

Allerdings ist das immer schwer nachweisbar und daher gerade im Berufsleben wichtig einen schriftlichen Vertrag zu haben.

Wenn Du ein anderes Angebot hast was Du "unterschreiben" willst oder sogar schon unterschrieben hast, ist das für Dich bindend. In dem Moment wo Du unterschreibst, solltest Du bei der mündilchen Zusage natürlich anrufen und Dich bedanken mit den Worten "Vielen Dank für Ihr Jobangebot, allerdings war für mich ein anderer Job noch reizvoller bei dem ich gerade eben unterschrieben habe".

Falls man dort sagt du hättest schon zugesagt, konterst Du mit "Ja, ich sagte ich würde den Job machen, aber da Sie mir noch keinen Arbeitsvertrag angeboten haben, bzw. mich noch nicht zur Unterzeichnung eingeladen haben, konnte ich die Zeit für andere Gespräche nutzen und die haben mir sofort einen Vertrag vorgelegt bei dem ich nicht nein sagen konnte".

Somit ist die Sache für Dich in trockenen Tüchern.

Die Antwort ist: natürlich!

ABER.... was soll ein Arbeitgeber denn machen, wenn Du sagst: "sorry, ich will doch nicht"? Dich verklagen? Wäre den meisten Firmen wohl zu viel Aufwand...

Man sollte nur extrem aufpassen, daß man nicht vielleicht später mal doch gerne zu dem AG wechseln möchte... Dann ist diese Brücke natürlich verbrannt....

Und sowas könnte sich schon auch in der Arbeitgeberwelt rumsprechen, wenn das mehrfach passiert....

Heljann  19.12.2014, 16:00

Ich müßte schon längst auf der schwarzen Liste stehen, aber die Firmen sind alle as..... und nehmen mich immer und immer wieder, es gibt immer neue und es gehen immer welche pleite und die wollen nur BIlligkräfte - vorgeschobene Moral

Ja,du würdest doch auch auf einhaltung der Zusage bestehen,oder?Der künftige AG plant auch mit dir,bedenke das bitte auch.

SchoLi 
Fragesteller
 02.05.2011, 15:39

klar aber mir gehts grad nicht um menschlichkeit sondern um eine rechtliche Grundlage...

wernilein  02.05.2011, 15:44
@SchoLi

Du willst dein recht? Dann erfülle deine Pflicht.

SchoLi 
Fragesteller
 02.05.2011, 15:46
@wernilein

IST es eine Pflicht ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag? wenn ja, wo ist es geregelt?

wernilein  02.05.2011, 15:50
@SchoLi

Buchstabiere das Wort...... Ehrenwort.

SchoLi 
Fragesteller
 02.05.2011, 15:52
@wernilein

und du such dir andere Fragen, die du nicht beantworten kannst.

ravage  02.05.2011, 15:52

Wenn der zukünftige AG planen möchte soll er einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegen mit allen erlaubten Klauseln um einen neuen MA zu binden.

Solange kein schriftlicher Vertrag besteht und der neue AN noch nicht seinen ersten Arbeitstag hatte ist der Vertrag schwebend und somit noch nicht erfüllt.

Ist zwar eine rechtliche Grauzone, aber wer sicher sein will hat eine schriftliche Dokumentation oder einen Vertrag.