Fahrverbot zuende?

8 Antworten

Du hast bestimmt ein Schreiben (eine Bescheinigung, einen Zettel o.ä.) erhalten, auf dem steht, wann das Fahrverbot endet. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich und nicht davon abhängig, ob du den Führerschein schon wieder "in deinen Händen hältst".

Du darfst also jetzt wieder fahren und begehst höchstens eine Ordnungswidrigkeit wegen des nicht Mitführens des Führerscheins.

In § 25 StVG ist festgelegt, wann die Fahrverbotsfrist beginnt.

Im Bußgeldbescheid ist festgelegt, wie lange sie dauert (hier 1 Monat).

Damit ist das Ende der Fahrverbotsfrist eindeutig festgelegt. Eine Bedingung, dass der Führerschein erst wieder im Besitz der Person sein muss, gibt es im Gesetz nicht.

Die 10 Euro sind  nur dann fällig wen man Ihn nicht dabei hat aber kein Fahrverbot oder Füherschein Entzug hat. 

Führerschein nicht mitgeführt 10 Euro .

Nein das ist fahren ohne gültigen Füherschein und das ist strafbar .

In der Zeit des Fahrverbots darf kein Fahrzeug bedient werden. 

Auch Mofas, für die kein Fahrausweis benötigt wird, dürfen nicht gefahren werden. 

Sollten Sie dies dennoch tun und Sie werden kontrolliert, können Sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem  Jahr,einer Geldstrafe oder dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Der Fahrausweis kann nach Ablauf des Fahrverbots per Post, also per Nachnahme, verschickt werden

Dieses Verfahren ist aber mit einer Gebühr für den Versand verbunden. 

Die zweite Möglichkeit ist, den Fahrausweis direkt bei der Behörde bzw. Institution abzuholen, bei welcher er auch abgegeben wurde.

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/

Ein temporäres Fahrverbot endet immer nach Ablauf einer Frist UND dem Aushändigen des Führerscheins!

Wenn du nun angehalten wirst und sollst den Schein nachreichen, kannst du das ja gar nicht, wenn er immer noch unterwegs wäre.

Normalerweise wird der Schein automatisch zugesendet. In meinem Fall hab ich ihn sogar mal 2 Tage zu früh erhalten. (durfte dann aber 2 Tage noch nicht fahren)

Da Du Deinen Führerschein offenbar per Post? nach Düsseldorf geschickt hast, begann das Fahrverbot wohl auch erst am Montag dem 13.11.

Fahren dürftest Du dann, wenn das Fahrverbot abgelaufen ist.

Da Du aber die Frist nicht genau kennst solltest Du das keinesfalls tun sondern Dich erst bei der zuständigen Stelle informieren.

Sachbearbeiter und Telefon-Nr. stehen auf dem Briefkopf des Bußgeldbescheides.

Hallo.

Du hast mit der Abgabe eine Bescheinigung bekommen, wie lange das Fahrverbot gilt.

Hast du das nicht bekommen, bei der Führerscheinstelle anrufen, wob du wieder fahren darfst oder was anderes vorliegen würde..

Hier im Landkreis gibt es den Führerschein etwa 3-5 Werktage vor Ablauf zurück, mit dem Datum wann du wieder fahren darfst.

Bei der Weihnachtspost kann das alles etwas verzögern.

Aber ohne Rückendeckung der Führerscheinstelle (w-o.) würde ich es nicht riskieren.

Adresse ggf. Angeben und beim Sachbearbeiter/in anrufen :Siehe Briefkopf.

Mit Gruß

Bley 1914.