1 Monat Fahrverbot. Wo genau den Führerschein abgeben?

5 Antworten

"Ein Fahrverbot aus einem Bußgeldbescheid ist erst dann vollstreckbar, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist die Behörde zuständig, die den Bußgeldbescheid mit gleichzeitigem Fahrverbot erlassen hat. Das bedeutet, dass dann die Fahrerlaubnis an die Behörde zu übersenden ist, die als Verwaltungsbehörde den rechtskräftigen Bußgeldbescheid erlassen hatte. Erfolgt eine gerichtliche Entscheidung über den Bußgeldtatbestand, so erfolgt die Vollstreckung des Fahrverbots durch die jeweilige Staatsanwaltschaft. Bei Jugendlichen oder Heranwachsenden ist die Vollstreckungsbehörde der Jugendrichter.

Die Vollstreckung des Fahrverbots beginnt mit der Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung. Wird der Führerschein nicht freiwillig in amtliche Verwahrung gegeben und reagiert der Betroffene auch nicht auf die Aufforderung der Behörde, den Führerschein zu übersenden, erfolgt regelmäßig ein Vollstreckungsversuch im Rahmen einer Beschlagnahme. Hat man den Führerschein verloren, ist bei der Vollstreckungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung darüber abzugeben, dass man nicht mehr im Besitz des Führerscheins ist (§ 5 Satz 1 StVG)."

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrverbot_%28Deutschland%29#Vollstreckung_des_Fahrverbots

Der Führerschein ist in der Regel an die Bußgeldbescheid-ausstellende Behörde zu senden, die wird ihn dann auch pünktlich zurücksenden.

Teilweise kann man ihn auch bei einer beliebigen Polizeidienststelle abgeben, das kommt aber auf das Bundesland an und ist nicht einheitlich geregelt. DAS sollte man also unbedingt schon im Vorfeld abklären um keine Abgabefrist zu verpassen oder durch Fehlleitung und verspätete Ankunft an der richtigen Stelle das Fahrverbot unnötig zu verlängern.

warum willst du den abgeben? brauchst du ihn nicht mehr? wenn du fahrverbot hast gilt das auch wenn du den führerschein behältst.du darfst so oder so nicht fahren.

Bei der Polizeidienststelle die Dich "erwischt" hat oder Deinem zuständigem Ordnungsamt. Persönlich !!! und gegen Quittung !!!

... wurde denn eine höherer Bußgeldbetrag angeboten? Hier bei uns sind die Städte so klamm, mit denen kann man/Frau reden und weiterfahren. Viel Glück.

Crack  03.06.2015, 21:16

Seit wann wird das freiwillig angeboten?

meinMeinung  03.06.2015, 21:19
@Crack

das ist eine Kooperation mit der lokalen BILD Ausgabe

schleudermaxe  03.06.2015, 21:23
@Crack

.. seit einigen Jahren und kostet rd 200 EUR mehr und dies bezahlen viele.

Franticek  04.06.2015, 14:35
@schleudermaxe

Es gibt Möglichkeiten, vom Fahrverbot abzusehen, wobei dann das Bussgled erhöht wird. Das sollte aber nur in bestimmten Fällen möglich sein. Ein grundsätzliches Absehen vom Fahrverbot gehen höhere Bezahlung ist nicht legal.