erfahrungen mit gerichtsvollzieher

6 Antworten

Passiert nicht viel. Der fragt was Du an Bargeld hast,pack nur nen 10 ein, zeigste Ihm, und was du für e-Geräte hast.dann Unterschreibst Du. Fertig.

python2000 
Fragesteller
 15.09.2009, 14:00

du schreibst das so locker ...hast du denn schon mal selber erfahrungen mit einem GV gemacht??danke

derwessi  15.09.2009, 14:03
@python2000

Ja,einmal vor 20 Jahren.Habe mit Ihr eine Rate vereinbart, die auf Ihr Geschäftskonto gegangen ist.Damit war alles erfüllt.

python2000 
Fragesteller
 15.09.2009, 14:09
@derwessi

wie hoch waren deine schulden ca. wenn ich fragen darf??

python2000 
Fragesteller
 15.09.2009, 14:14
@derwessi

ich muss ja in sein büro...und sonst macht der nix?? dann kannm ich gehen und der lässt einen in ruhe?

derwessi  15.09.2009, 14:15
@python2000

Wenn Du Dich an die Vereibahrungen hällst,haste Deine Ruhe.

python2000 
Fragesteller
 15.09.2009, 14:23
@derwessi

macht der mit mir jetzt einen ratenzahlun??..aber was ist wenn ich gar nix hab um die raten zu zahlen??

derwessi  15.09.2009, 14:27
@python2000

Das wird vermerkt und ein Neuer Termin vereinbahrt. Schreibe das auch deinem Gläubiger..Nenne einen ungefähren Zeitpunkt wo Du wieder Zahlungsfähig bist. Im übrigen können die Raten minimal ab 5€ betragen.

angel1671  15.09.2009, 14:31
@derwessi

Wenn er ein EV ablegt bleibt er für diese Sache 3 Jahre verschont.Der Gerichtsvollzieher macht nur eine EV wenn keine Ratenzahlung möglich ist und nichts zu Pfänden vorhanden ist.

derwessi  15.09.2009, 14:33
@angel1671

Hat er ja geschrieben. Keine Kohle.

python2000 
Fragesteller
 15.09.2009, 14:46
@angel1671

zu pfänden hab ich nix..können die an den plasma fernseher von meinen eltern ran?? wohne nämlich noch zuhause

derwessi  15.09.2009, 15:04
@python2000

Wenn Du noch Minderjährig bist ,ja.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, hast du eigentlich schon verloren, da es eine titulierte Forderung geben muß, dH Du kannst diese nicht mehr anfechten.

Das wichtigste ist, das Du zum Gerichtsvollzieher ehrlich bist, denn sonst kannst Du Dir noch ein Verfahren wegen falscher Aussage einholen.

Sei einfach ehrlich, mehr als nicht lebensnotwendige Sachen pfänden kann er eh nicht!

Glg, Chris

Eigentlich ist man dann in gewisser Weise fein raus. Durch die EV werden die Gläubiger in Zukunft davor zurückschrecken, weitere Pfändungen zu unternehmen, die sie nur Geld kosten Es kann höchsten zu einer Lohn- oder KOntopfändung kommen, aber es bleibt einem immer der pfändungsfreie Betrag. Außerdem hat man dann alle Möglichkeiten einer Privat- oder Regelinsolvenz. Die Gerichtsvollzieher sind in der Regel recht nett und auf Deiner Seite.

Du mußt alle Fragen Wahrheitsgemäß beantworten was genau gefragt wird weiß ich nicht aber Du mußt alles angeben.Machst Du falsche angaben kann es mit Freiheitsstrafen bestraft werden.

dann mußt du die ev abgeben, wenn du nichts pfändbares hast. mußt also alle vermögenswerte offen legen. verweigerst du die abgabe darf der gv dich verhaften