Eidesstaatliche Versicherung was passiert bei geringfügiger Beschäftigung und P-Konto

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Hm eigentlich ist es kein Kündigungsgrund wenn dein Arbeitgeber darüber informiert wird das du EV angemeldet hat.

Besser wäre Privatinsolvenz anzumelden mit Restschuldbefreiung, da soweit mir bekannt bei der EV nach 6 Jahren du die kompletten Schulden wieder am Hals hast.

Eigentlich ist es völlig egal was auf das P--Konto geht. Soweit ich weiß ist ein P-Konto nicht pfändbar.

Du könntest beispielsweise Schulden von 50.000 Euro haben und damit Insolvenz anmelden.

Wenn du nun im Lotto gewinnen würdest und den Gewinn auf dein P-Konto sendest. Erfährt der Insoverwalter nix davon und kann es auch nicht pfänden. Die Gläubiger bekommen von den Millionen nix mit und du kannst sie behalten.

Auch kannst du einfach weitere Einnahmen erzielen, die du dann einfach verschweigst. Eigentlich ist es nur ratsam wenn du über 990 Pfändungsgrenze bekommen willst.

Bei einem Vollzeitjob wäre es ratsam, wenn du Insolvenz anmeldest, deinen Arbeitgeber bittest dir zu kündigen und dann einen Mini Job Vertrag abzuschließen damit du nur 400 verdienst. Du bittest ihn dann dir den restlichen Lohn bar auszuzahlen und auf die Abrechnung nur einen 400-Euro Job deklarieren.

400Euro auf Papier, vertraglich Aushilfe, tatsächlich Vollzeit und 400Euro auf Papier Rest bar.

Nur Bares ist wahres. Ideal bevor du Insolvenz oder EV anmeldest großen Kredit aufnehmen und ein Spielbankdepot eröffnen. Das kriegt keiner mit und du hast das Geld nach der Restschuldbefreiung immer noch und bist reich.

kingofstar  11.06.2013, 23:46

So ist das einfach. Nur Bares ist wahres.

Ich denke bei der EV ist dieses Konto sogar von Vorteil, weil alles was da drauf ist, ist auch Deins und kann Dir wohl auch von niemanden weg gepfändet werden dafür steht ja das P und selbst wenn du Konten Darlegung machen musst, bei Deinen Einnahmen passiert Dir gar nix. Was die Sache mit dem Arbeitgeber angeht komm allen zuvor und sag es der Personalabteilung selbst, die müssen das eh vertraulich behandeln, schlimmer wird es wenn ein Gläubiger mit einer Lohnpfändung ins Haus fällt. Soll ganz nach Position schon zu Entlassung geführt haben(hören-sagen).

Hallo -Nein mache dir da mal absolut keine Sorgen. Doch empfehle ich dir offen und ehrlich gegen über deinen Arbeitgeber zu sein -vor allem wenn du mal eines Tages mehr Geld verdienen solltes -unter tausend Euro darfst du behalten -bitte schaue dir mal die Nürnberger Tabelle an im Internet da steht drin wie viel man behalten darf. Das ist sehr unterschiedlich ob man alleine lebt oder verheiratet ist oder nicht und mit Kinder wie viele und ohne Kinder usw. Solltes du Schulden haben und diese in absehbarer Zeit nicht abzahlen können -so empfehle ich dir weiter -dich in ein Privat Insolvenz anzumelden. Da gibt es viele und ich nahm das diakonische Hilfswerk und bin heute Schuldenfrei. Ps ein Insolvenz kann bis zu 1.500 Euro kosten und ich zahlte einen kleinen Teil an und hatte Glück das mir der Rest überlassen wurde -da sich meine Finanzielle und Gesundheitliche Lage nicht geändert hat. Hab keine Angst und Suche Rat und Versuche kleine Raten per Dauerauftrag zu verkleinern. Wenn's natürlich nicht geht dann natürlich die eidesstattliche Versicherung unterschreiben -damit zeigt man das man nichts zu pfänden hat -wird so glaube ich alle 3 Jahre geprüft und wirst dann von einem Gerichtsvollzieher eingeladen. Und somit stehst du nun NEGATIV in der Schufa und bekommst keine Kredite oder Verträge mehr. Lieb sag -nun kannst du nur noch Geld haben und ausgeben was du verdienst und das ist sehr wenig und nimmt dir keiner weg -es sei man hat kein Pfändungsschutzkonto -da hörte ich mal -wer da nach 7 Tagen noch sein Geld drauf hatte wurde gepfändet -weil man wohl den Anschein machte zu viel zu haben. Erkundige dich da auch ruhig bei deiner Bank ! Bitte daher niemals neue Schulden machen -wie auch immer. Dir steht ggf auch Arbeitslosenhilfe 2 zu -das musst aber das Amt prüfen -beziehst du kein Geld vom Amt -versuche Wohngeld zu beantragen -sofern du ein eigene Wohnung haben solltes. Ansonsten wünsche ich dir viel Glück und alles Gute und immer gleich die Post öffnen und bearbeiten und denen deine Situation erklären und ggf.um Stundung bitten -das heißt die Zahlung ruht für eine gewisse Zeit bis du es dann abbezahlen kannst -wenn auch nur in kleinen Raten! Man kann meistens immer mit den reden die von einem Geld bekommen !