Energetische Sanierungspflicht bei Hauserbe trotz geplantem Verkauf?

5 Antworten

Die unter Umständen gegebene Pflicht der energetischen Sanierung laut EnV bezieht sich auf bewohnte Gebäude.

Ist ein Gebäude nicht bewohnt muss es nicht energetisch saniert werden, außer an der Hülle wird eine Fläche von mehr als 10% verändert (Anstrich, Verputzen, etc). 

Deswegen wird meistens nach dem Erwerb einer älteren Bestandsimmobilie eine komplette energetische Sanierung fällig, weil der neue Eigentümer >10% der Hülle verändert. 

laalina 
Fragesteller
 21.09.2017, 14:30

Dankeschön - was bedeutet das für die Erben vor einem Verkauf?

habakuk63  21.09.2017, 14:40
@laalina

Wenn das Haus unbewohnt ist und ihr keine Arbeiten am Haus durchführt, kann dass Haus unsaniert verkauft oder vererbt werden.

Sobald jemand einzieht und Verschönerungsarbeiten in größerem Umfang beginnt muss er das Haus energetisch sanieren und zwar sehr umfangreich.

laalina 
Fragesteller
 21.09.2017, 15:27
@habakuk63

Vielen Dank!

Weshalb sollte ein Erbe zur energetischen Sanierung verpflichtet sein?

Der Zustand eines Objektes und dessen Lage sind ausschlaggebend für den Marktwert.

Will er das Haus verkaufen, ist er lediglich, soweit nicht vorhanden, verpfichtet einen Energieaus erstellen zu lassen und diesen dem Käufer vor dem Kauf ggfs. in Kopie auszuhändigen.

Darüber hinaus gilt:


Gesetzliche Pflicht bei Teil-Sanierung und Gebäudesanierung:


Pflicht 1: Wird ein Haus nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt, muss der neue Besitzer eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen. Dabei darf der Dämmwert nicht niedriger sein als 0,24 W/(m2K). Ausnahme: Findet kein Besitzerwechsel nach Januar 2002 statt, muss auch nicht gedämmt werden. Pflicht 2: Gilt seit 2009: Wird eine Außenwand gedämmt,
muss dies nach EnEV-2009-Vorschriften passieren. Das bedeutet, dass – wenn Sie schon Ihr Haus dämmen – dieses auch mit einer ausreichend guten
Dämmschicht tun müssen. Ausnahme: Wer nicht dämmen will, muss es auch nicht tun.Pflicht 3: Heizrohre isolieren und Heizkessel von vor 1978 erneuern:
Die Pflicht gilt seit 2009 ohne Ausnahme für alle Ein- und
Zweifamilienhäuser. Ist der Heizkessel in einem Haus zu alt, muss er umgehend ausgewechselt werden. Kontrolliert wird dies vom Schornsteinfeger.


laalina 
Fragesteller
 21.09.2017, 16:57

Danke sehr. Hier ein Beispiel für eine Quelle, die mich das vermuten lässt: https://www.google.de/amp/www.wz.de/amp/home/ratgeber/geld-recht/geldtipps/bei-geerbten-haeusern-gilt-die-sanierungspflicht-1.1361689 Hier kann ich jetzt nicht rauslesen, ob diese Sanierungen (welche und in welchem Ausmaß auch immer, dass sei zur Beantwortung der Frage mal hinfällig) nur anfallen, wenn der Erbe einziehen oder vermieten will oder ob sie auch vor einem Verkauf getätigt werden müssen.

au, eine gute Frage. Es gibt da Fristen, wenn euch da ein Amt angeschrieben hat, must du die Frist einhalten. Da gibt es den Trick, eine Zwangsversteigerung / Teilungsversteigerung anzumelden. Dann fallt ihr aus der Vorschrift raus. Ist aber auch mit Kosten verbunden und nur was für Profis. 

laalina 
Fragesteller
 21.09.2017, 13:21

Nein, es ist ganz akut, wir wurden nicht angeschrieben. Meines Wissens liegt die Frist bei zwei Jahren - momentan jedoch nebensächlich - mir geht es eher um die grundsätzliche gesetzliche Lage. Danke jedoch!

Bremerhaven27  21.09.2017, 13:23
@laalina

da must du einen Gutachter oder eine Architekten fragen ... auch das kostet wieder ... :-(

Nur wenn Ihr das Gebäude nutzt. Soll doch der neue Besitzer damit machen was er will/muss.

laalina 
Fragesteller
 21.09.2017, 13:22

Hallo kleineschritte, danke für deine Antwort. Dein Wissen beruft sich worauf? Leider kann ich online keine Quellen finden, die diese These unterstützen. Danke schon einmal!

Der Verkaufswert wird sich unter diesem Aspekt jedoch mindern.