Hausverkauf der Eltern werden Schulden auf die Erben verteilt?

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Wenn noch Briefhypotheken etc. bestehen, werden die vom Verkaufserlös vorher abgezogen oder auf das Erbe der Kinder verteilt?

Grundschulden können vom Eigentümer des Hauses eingetrieben werden, notfalls durch Versteigerung des Hauses. Wenn jemand das Haus kauft, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die Grundschulden bleiben bestehen, dann wird der Kaufpreis entsprechend geringer ausfallen. Oder die Schulden werden beim Kauf zurückgezahlt.

Kaum ein Käufer wird aber den vollen Kaufpreis zahlen in der Hofnung, das die Verkäufer die Schulden schon zahlen. Im Außenverhältnis werden die Schulden also vom Kaufpreis abgezogen. Das sagt aber nichts über das Innenverhältnis aus, also wie der Resterlös dann verteilt wird.

Ganz anders sehe die Sache bei einer öffentlichen Versteigerung aus.

wenn die Mutter ihr Haus verkauft

Wenn die Mutter schon vor dem Erbfall Alleineigentümer des Hauses gewesen wäre, hätte das mit den Erbfall nichts zu tun. Ich vermute aber mal, das das Haus zumindest teilweise zur Erbmasse gehört.

Wie verhält es sich mit Hausschulden, die nach dem Tod des Vaters aufgenommen wurden?

Es ist kaum möglich Schulden ohne die Zustimmung der anderen Erbnen aufzunehmen, wenn die Immobilie zur Erbmasse gehört. Hier ist die Frage, wie die Schulden den überhaupt aufgenommen werden konnten. Ich vermute mal, das die Immobilie je zur Hälfte den Ehegatten gehört hat. In diesen Fall könnte die Frau natürlich auf Ihre Hälfte Schulden aufnehmen. Diese wären dann natürlich auch ihr zuzurechen.

Muss die Mutter erst die Schulden, welche sie aufgenommen hat von Ihrem Verkaufsanteil ablösen oder wird das uns Kindern aufgebürdet sprich vom Verkaufserlös erst abgezogen und dann der Rest verteilt, oder erst der Verkaufserlös verteilt und die Schulden auf uns Kinder verteilt?

Die Erben ( dazu gehört auch die Mutter) sind Rechtsnachfolger des Erblassers. Für die Schulden die der Erblasser beim Erbfall hatte, müssen die Erben gemeinsam aufkommen. Wenn die Mutter selbst Schulden aufnimmt, dann muß sie auch dafür aufkommen.

Wenn die Mutter ihr Haus verkauft gehört der Erlöss ihr, genauso wie die Schulden, die sie auf das Haus aufgenommen hat.

AngelSunshine 
Fragesteller
 22.12.2013, 21:10

Wir sind aber nun die Erben. Wir sind zu Gericht geladen wegen diesem Erbe, weil ein gewisser Teil uns ausgezahlt wird. Wir wissen nur nicht in welcher Höhe. Muss die Mutter erst die Schulden, welche sie aufgenommen hat von Ihrem Verkaufsanteil ablösen oder wird das uns Kindern aufgebürdet sprich vom Verkaufserlös erst abgezogen und dann der Rest verteilt, oder erst der Verkaufserlös verteilt und die Schulden auf uns Kinder verteilt?

Das Haus wurde zu Lebzeiten des Vaters gebaut.

Wem gehört das Haus also wer steht im Grundbuch?