(Ebay) Es wurde angegeben: Keine Rücknahme. Darf der Kunde die Rückerstattung verlangen?
Ich hatte einen mobilen DVD Player und Fernseher in Ebay.
Ich habe keine Anleitung für das Gerät und es liest keine DVD's mehr. Daher kann man nur die Fernseh Funktion nutzen. Dies habe ich aber auch genau so in der Beschreibung des Artikels erwähnt, (das das Gerät keine DVD'S liest) und ich habe die Bedienungsanleitung nicht beim Lieferumfang aufgezählt.
Jetzt sagt der Kunde der es gekauft hat, er hat keine Bedienungsanleitung und deshalb ist das Gerät für ihn komplett defekt? Und der verlang die Rücknahme.
Welche aber beim Artikel auch von mir angegeben wurde als: "Keine Rücknahme"
Kann er das einfach so machen? Wer wäre im Recht?
Danke im vorraus.
3 Antworten
Das wird ausgehen wie das Hornberger Schiessen.
Du hast leider in Deinem Angebot auf den ebay Katalog zurückgergriffen und da heisst es leider:
"Abspielbare Disc-Formate: CD, CD-R, CD-RW, DVD, DVD+R, DVD+RW, DVD-Audio, DVD-R, DVD-RW, Picture CD"
Auch wenn Du in Deinem Angebot angeführt hast: "Das CD-Laufwerk liest die DVD's nicht und zeigt: Fehler der Disk. Ein technisch begabter Kunde könnte das Problem allerdings bestimmt lösen."
Ich würde mich auf die Rücknahme einlassen und dem Käufer logischerweise auch das Rückporto erstatten.
Die Angabe "keine Rücknahme" reicht nicht. Du hättest die Gewährleistung ausschliessen müssen. Und auch dann würdest Du nur teilweise Recht bekommen:
Eine Bedienungsanleitung müsste im Netz zu finden sein, spätestens über die Seite / den Kontakt zu Mustek: http://www.mustek.de/
Die Bedienungsanleitung kann er sich evtl. aus dem Internet runterladen. Wenn Du einen Lieferumfang angegeben hast und diese nicht aufgeführt war, kann er das bemängeln.
Anders natürlich, wenn der Käufer mit PayPal gezahlt hat. Da hast Du persönlich dann erweiterten Käuferschutz genehmigt. Als privater Verkäufer nie PayPal anbieten. Kostet unnütz Geld und Du bist dem Käufer ausgeliefert.
Dann antworte in dem geöffneten Fall, dass die Beschreibung genau den Tatsachen entspricht und der Käuferschutz unrechtmäßig eingesetzt werden soll.
Nein, kann er nicht, sofern du kein Händler bist.
Danke!
Hätten Sie vielleicht auch noch ein paar Argumentationen die ich dem Kunden übermitteln könnte..
Da gibt es nichts zu Argumentieren. Wenn die Beschreibung richtig war, wie du ja sagst, kann er nichts machen.
Ich würde auf die Beschreibung des Artikels hinweisen und auch auf das "keine Rücknahme" und fertig.
Weitere Mails würde ich einfach unbeantwortet lassen.
Wie hat er denn bezahlt? PayPal wäre schlecht für dich.
Auf die Beschreibung habe ich mich auch berufen.
Leider hat er mir PayPal bezahlt..
In Ebay muss ich der Rückerstattung erst zustimmen, aber bei PayPal ist der Betrag schon wieder weg..
So argumentierte der Kunde:
" Laut E-Bay AGB ( rechtliches ): Alles was in der Beschreibung, ( Lieferung ) nicht extra als nicht vorhanden beschrieben wird, kann man rechtlich davon ausgehen dass es vorhanden ist und mit geliefert ( allgemeine Rechtsprechung ) wird.
Ohne Bedienungsanleitung ist die Bedienung des Artikels nicht möglich. Folglich gehe ich davon aus, Bedienungsanleitung fehlt,da ich keine weitere Reaktion bei dem Artikel einleiten kann, ist das Gerät DEFEKT"
Da hat Dein Kunde nicht recht. Alles, was im Lieferumfang steht, muss geliefert werden, weiter nichts. Ich würde mir gern mal die Auktion ansehen. Hast Du mal eine Artikelnummer?
http://www.ebay.de/itm/-/182033604896?
Ich hoffe sie sehen die Anzeige noch so wie ich sie sehen kann.
Ich habe die Bedienungsanleitung ja gerade deswegen nicht beim Lieferumfang angeben, weil sie nicht vorhanden ist.