Ebay: Wenn man versehentlich Diebesgut ersteigert, welche Folgen hat das für den Käufer?

13 Antworten

Zunächst mal wenn du ihn hinterziest ist das Diebstahl und bei sowas kriegen die Behörden sehr schnell Durchsuchungsbeschlüsse, also besser lassen. Und leider kann der Käufer zur Herausgabe gezwungen werden, man könnte allerdings versuchen den eigentlichen Dieb auf Schadensersatz zu verklagen, erstmal musst du mit den Behörden kooperieren und das Ding rausgeben. Aber ein Anwalt ist in dieser Situation auf keinen Fall Geldverschwendung!

Wie @ichweisnix schon richtig geschrieben hat, erwirbst ein Käufer an gestohlen Sachen kein gutgläubiges Eigentum einer gekauften Sachen. Der wahre Eigentümer hat somit das Recht die Sache jederzeit zurück zu verlangen.

Gegen den Verkäufer hat der Käufer jedoch einen Schadensersatzanspruch. Dieser beschränkt sich nicht nur auf den bereits gezahlten Verkaufspreis, sondern auch auf sämtliche Kosten, die im Zusammenhang nicht dieser gekauften stehen.

Im übrigen der Käuferschutz bei PayPal-Zahlung nützt nur in soweit etwas, als der Verkäufer der Geld noch auf seinem PalPay Konto hat.

Hat der betrügerische Verkäufer nun schon zuvor schon sein PayPal-Konto leergeräumt, so bleibt da oftmals nur der Weg einer zivilrechtlichen Klage.

Kann der Käufer zur Herausgabe des Artikels aufgefordert werden? Falls ja, ist er dazu verpflichtet und was passiert, wenn er dem nicht nach kommt, zum Beispiel behauptet, der Artikel existiert nicht mehr?

An Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben. Dementsprechend ist der Eigertümer berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Allerdings muß der Eigentümer sein Eigentum auch nachweisen. Es ist ja auch möglich, das es sich um einen Betrüger handelt. Insbesondere muß er glaubhaft machen, warum gerade dieses sein gestohlenen Gerät ist.

Selbstverständlich hat man gegenüber den Verkäufer einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Falls man über paypal bezahlt hat, sollte man sofort den Käuferschutz aktivieren.

ichweisnix  14.07.2011, 21:01

Noch ein Punkt, immer das Polizeiliche Aktzenzeichen angeben.

Wenn du "in gutem Glauben" gekauft hast- also nicht wusstest, dass es sich um Hehlerware handelt passiert dir nichts. Allerdings müsstest du das Gerät dem rechtlichen Eigentümer aushändigen.

An gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erlangen. An betrügerisch erlangtem gut kann man Eigentum erlangen. Ebenso an gestohlenen Sachen, die man bei einer öffentlich rechtlichen Versteigerung erworben hat. Wenn man gar weiß oder wissen muss, dass die Sache gestohlen sind, so wird man als Hehler bestraft. Die Hehlerei ist auch eine "Auffangbestimmung" für Personen, bei denen man zwar das gestohlene Gut sicherstellt, die aber nicht den Diebstahl (Wegnahme pp) einräumt.