Dürfen Jäger ihr Gewehr außerhalb von Schießständen einschießen?

5 Antworten

Wenn du die Erlaubnis des Feldbesitzers hast und die gegend richtig gesichert ist, darf man das. Ebenfalls brauchst du einen Jagdschein. Manche Jäger schießen ja Wild, wie z.B. Rehe oder Hirsche. Jagd stände gibt es um zu üben (wäre ja viel zu viel aufwand jedesmal eine Erlaubnis von einem Bauern zu holen), einen Jagdschein zu machen. Ebenfalls wollen ja einige Leute/Jugendliche nur mit dem Luftgewehr schießen, so zum Spaß. Diese Regeln gelten nicht fürs Bogenschießen, falls sich das jemand fragt.

JG265  02.04.2014, 18:05

Auf irgentwelchen Feldern (wo es anscheinend Feldwege gibt, die also prinzipiell zugänglich sind) hat sowas aber nichts zu suchen! Diese Wege werden auch von Quad und Motocrossfahrern befahren und die merken nicht unbedingt, dass da gerade welche am rumballern sind!

stichelhaar  02.04.2014, 18:41

Wenn das mein von mir gepachtetes Revier ist, benötige ich nicht die Erlaubnis des Grundbesitzers. Im übirgen darf man auch mit dem Luftgewehr ohne Berechntigung NICHT schießen wo man will.

Nein, das dürfen die auf keinen Fall. Wenn die erwischt oder beweisbar angezeigt werden ist der Jagd- und der Waffenschein für immer weg.

stichelhaar  02.04.2014, 18:44

FALSCH, erstens haben Jäger keinen Waffenschein, sondern eine Waffenbesitzkarte, das ist ein anderes Rechtskonstrukt. Zweitens darf man als Jäger seine Waffe sehr wohl im Revier einschießen bzw. Kontrollschüsse abgeben, immer natürlich unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsbestimmungen.

Ja, dürfen sie. Es ist Jägern erlaubt, ihre Waffen im Revier einzuschießen. Ebenso dürfen sie, wenn erforderlich, Kontroll- bzw. Probeschüsse abgeben.Natürlich nur unter Bachtung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen. Was sie aber NICHT dürfen ist z.B. ein reines Scheibenschießen zum Zwecke des persönlichen Vergnügens. Das Einschießen eines Gewehres erfordert in aller Regel nicht mehr als 10 bis 15 Schuß. Manche schaffen es sogar mit 5. Wenn da allerdings stundenlang herumgeballert wird, erscheint mir die Sache fraglich.

Kommt darauf an, ob sie nur ein paar Schuß mit sicherem Kugelfang (und den sonstigen Sicherheitsvorkehrungen) gemacht haben, oder ob es sich um ein Übungschießen handelte. Wenn nur angeschossen wurde, ist es rechtlich zulässig im eigenen Revier (unter den vorher genannten Aspekten). http://www.rwj-online.de/rwj/weitere-themen/jagd-und-recht/was-man-im-revier-darf-%E2%80%93-und-was-nicht_6_126.html

antnschnobe, UserMod Light  02.04.2014, 18:36

Früher war nur das Kontrollschießen im Revier zulässig, also die Überprüfung der Treffpunktlage mit wenigen Schüssen (Anschießen). Bedurfte sie der Korrektur, musste man einen Schießstand aufsuchen, denn die erforderliche Korrektur der Visier­einrichtung und das erneute Überprüfen der Trefferlage stellt ein Einschießen dar. Nach dem derzeit gültigen Waffengesetz darf nun auch dieses Einschießen der Waffe im Revier erfolgen. Wie viele Schüsse man dabei maxi­mal abgeben darf, ist nicht näher geregelt. Trotzdem sollte man daraus keine Regelmäßigkeit ableiten, sondern nur im Notfall auf diesen Behelf zurückgreifen.>

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auf deinem acker werden sie wohl nicht rumballern

es wird wohl ihr jagdrevier gewesen sein

in dem du nicht joggen darfst, weil es ist ihr revier, sie zahlen dafür pacht, sie können DICH da rauswerfen

stichelhaar  02.04.2014, 18:43

Auch Äcker gehören zum Jagdrevier und auch dort gilt, dass man seine Waffe dort Kontroll- oder Einschießen darf. Dass natürlich alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten sind, ist ja wohl selbstverständlich. U.A VSG 4.4.

Terrier74  02.04.2014, 21:11
in dem du nicht joggen darfst, weil es ist ihr revier, sie zahlen dafür pacht, sie können DICH da rauswerfen

Nein, können sie nicht.