Dürfen Jäger ihr Gewehr außerhalb von Schießständen einschießen?
Habe neulich beim Joggen Schüsse gehört und bin mal in die Richtung gelaufen, wo sie her kamen. Da stand mitten auf einem Acker ein Geländewagen geparkt und zwei Jäger haben sich's da mit einem Campingtisch und ein paar Stühlen gemütlich gemacht und waren dabei ihre Gewehre ein zu schießen. Die Zielscheibe war 100 m entfernt in Richtung eines Feldweges aufgestellt. Nun ist mir klar, dass da eigentlich nichts passieren kann, wenn man mit gesundem Menschenverstand an die Sache geht und ich bin auch nicht gegen Jagd oder Waffenbesitz. Aber wozu gibt es Schießstände? Ich kenne allein in dieser Gegend 3 Stück.
Nun haben wir auch einen Acker, und ich wollte mal fragen, ob der Jagdpächter das abseits der Jagd einfach ohne Erlaubnis machen könnte, auf unserem Acker rumballern? Ich würde es nicht wollen.
5 Antworten
Wenn du die Erlaubnis des Feldbesitzers hast und die gegend richtig gesichert ist, darf man das. Ebenfalls brauchst du einen Jagdschein. Manche Jäger schießen ja Wild, wie z.B. Rehe oder Hirsche. Jagd stände gibt es um zu üben (wäre ja viel zu viel aufwand jedesmal eine Erlaubnis von einem Bauern zu holen), einen Jagdschein zu machen. Ebenfalls wollen ja einige Leute/Jugendliche nur mit dem Luftgewehr schießen, so zum Spaß. Diese Regeln gelten nicht fürs Bogenschießen, falls sich das jemand fragt.
Auf irgentwelchen Feldern (wo es anscheinend Feldwege gibt, die also prinzipiell zugänglich sind) hat sowas aber nichts zu suchen! Diese Wege werden auch von Quad und Motocrossfahrern befahren und die merken nicht unbedingt, dass da gerade welche am rumballern sind!
Wenn das mein von mir gepachtetes Revier ist, benötige ich nicht die Erlaubnis des Grundbesitzers. Im übirgen darf man auch mit dem Luftgewehr ohne Berechntigung NICHT schießen wo man will.
Nein, das dürfen die auf keinen Fall. Wenn die erwischt oder beweisbar angezeigt werden ist der Jagd- und der Waffenschein für immer weg.
FALSCH, erstens haben Jäger keinen Waffenschein, sondern eine Waffenbesitzkarte, das ist ein anderes Rechtskonstrukt. Zweitens darf man als Jäger seine Waffe sehr wohl im Revier einschießen bzw. Kontrollschüsse abgeben, immer natürlich unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsbestimmungen.
Ja, dürfen sie. Es ist Jägern erlaubt, ihre Waffen im Revier einzuschießen. Ebenso dürfen sie, wenn erforderlich, Kontroll- bzw. Probeschüsse abgeben.Natürlich nur unter Bachtung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen. Was sie aber NICHT dürfen ist z.B. ein reines Scheibenschießen zum Zwecke des persönlichen Vergnügens. Das Einschießen eines Gewehres erfordert in aller Regel nicht mehr als 10 bis 15 Schuß. Manche schaffen es sogar mit 5. Wenn da allerdings stundenlang herumgeballert wird, erscheint mir die Sache fraglich.
Kommt darauf an, ob sie nur ein paar Schuß mit sicherem Kugelfang (und den sonstigen Sicherheitsvorkehrungen) gemacht haben, oder ob es sich um ein Übungschießen handelte. Wenn nur angeschossen wurde, ist es rechtlich zulässig im eigenen Revier (unter den vorher genannten Aspekten). http://www.rwj-online.de/rwj/weitere-themen/jagd-und-recht/was-man-im-revier-darf-%E2%80%93-und-was-nicht_6_126.html
Früher war nur das Kontrollschießen im Revier zulässig, also die Überprüfung der Treffpunktlage mit wenigen Schüssen (Anschießen). Bedurfte sie der Korrektur, musste man einen Schießstand aufsuchen, denn die erforderliche Korrektur der Visiereinrichtung und das erneute Überprüfen der Trefferlage stellt ein Einschießen dar. Nach dem derzeit gültigen Waffengesetz darf nun auch dieses Einschießen der Waffe im Revier erfolgen. Wie viele Schüsse man dabei maximal abgeben darf, ist nicht näher geregelt. Trotzdem sollte man daraus keine Regelmäßigkeit ableiten, sondern nur im Notfall auf diesen Behelf zurückgreifen.>
Link oben
auf deinem acker werden sie wohl nicht rumballern
es wird wohl ihr jagdrevier gewesen sein
in dem du nicht joggen darfst, weil es ist ihr revier, sie zahlen dafür pacht, sie können DICH da rauswerfen
Auch Äcker gehören zum Jagdrevier und auch dort gilt, dass man seine Waffe dort Kontroll- oder Einschießen darf. Dass natürlich alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten sind, ist ja wohl selbstverständlich. U.A VSG 4.4.
in dem du nicht joggen darfst, weil es ist ihr revier, sie zahlen dafür pacht, sie können DICH da rauswerfen
Nein, können sie nicht.