Wo darf man jagen?

10 Antworten

Geh am besten zum Forstamt und informiere dich dort, wo man jagen kann. Außerdem bedarf es auch des Scheins eines Revierjägers, um jagen zu dürfen.

Luftkutscher  04.08.2019, 18:48

Weshalb sollte er sich an das Forstamt wenden? Wäre die Untere Jagdbehörde nicht des bessere Ansprechpartner? Weshalb muss ein Jäger ein Revierjäger sein, um die Jagd auszuüben?

Ohne Jagdschein und Erlaubnis des Revierjägers darf man gar nicht jagen. Das gilt dann als Wilderei. Wilderei wird in schweren Fälle mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet. Ob der nun Revierjäger war und einen Schein hatte kann ich auch nicht sagen aber es gibt bei Wild auch Schonzeiten.

Schonzeiten für Wild - Tierschutz-Bußgeldkatalog 2019
Cwmystwyth  04.08.2019, 18:39

Du hast schon eine etwas eingefärbte Sichtweise, oder?

Wenn der Mann sein Gewehr aus dem Auto nimmt und in aller Öffentlichkeit schießt, dann möchte ich sowohl die Wilderei als auch das Schonzeitvergehen bezweifeln.

Passt das irgendwie nicht in Dein Weltbild? Erzähl uns davon!

stichelhaar  05.08.2019, 11:05

Auf dieser Seite steht teilweise Blödsinn, z. B. Schonzeiten fürRehwild ist völlig undifferenziert und falsch angegeben. Ich habe jetzt nicht auf die anderen Inhalte gesehen, aber Vorsicht ist geboten.

Cwmystwyth  05.08.2019, 20:14
@stichelhaar

Etwas präziser bitte. Was stimmt an den Schonzeiten für's Rehwild nicht?

In NRW sind derzeit nur Böcke frei. In Thüringen Böcke und Schalrehe.

stichelhaar  06.08.2019, 10:46
@Cwmystwyth

Da steht beispielsweise Rehwild bis August geschont. Das ist Unsinn. Böcke und Schmalrehe haben z.B. Jagdzeit vom 1.5. bis 31.1., Ricken und Kitze uab 1.9. bis 31.1.(gilt u.a. in Brandenburg so) Für NRW gilt z. B. Böcke 1. 5. bis 31.1., Schmalrehe 1.5. bis 31.5., 1. 9. bis 31.1., Ricken1.9. bis 31.1. . Du siehst, die auflistung auf der genannten Seite ist viel zu undifferenziert und gibt keine wirklich valide Information

Cwmystwyth  06.08.2019, 15:32
@stichelhaar

Ach, Du beziehst Dich auf die Bußgeldtabelle. Ich dachte Du meintest meine aussge zur Schonzeit von Rehwild.

Zu 99% war das jemand der genau wusste was er darf oder nicht.

Hallo!

Nein dur darfst nicht überall jagen. Das Jagdrecht haben nur Jäger. Alle anderen machen sich nach § 292 Abs. 1 StGB strafbar. Gleiches gilt auch für Fische, vergl. § 293 StGB.

Wo und wann ein allg. Jagdrecht ausgeschrieben ist erfährst du von der zuständigen Verwaltungsstelle in deinem Bezirk. Im jeweiligen Einzelfall ist somit zu klären ob fremdes Jagdrecht besteht, e contrario ist es erlaubt wenn man eigenes Jagdrecht hat.

Was die anderen Delikte des StGB und WaffenG betrifft müsste man genauer prüfen.

Frag doch einfach mal bei der Forstverwaltung nach, die es in fast jeder größeren Stadt in Rheinland-Pfalz gibt.

https://www.wald-rlp.de/de/start-landesforsten-rheinland-pfalz/

Luftkutscher  04.08.2019, 18:45

Warum nicht lieber bei der Unteren Jagdbehörde? Die Forstverwaltung ist dafür kaum zuständig.

Unterfranke61  04.08.2019, 18:50
@Luftkutscher

Und wie kommst du auf diese Idee?

Bei der Unteren Jagdbehörde kannst du einen Jagdschein beantragen.

Und du meinst, dass die Bediensteten der Stadtverwaltung darüber Auskunft geben können, wo man jagen darf?

Luftkutscher  04.08.2019, 19:34
@Unterfranke61

Wenn ich eine Wurst kaufen will, dann gehe ich auch nicht in eine Bäckerei und wenn mein Kfz streikt, dann wende ich mich auch nicht an einen Tierarzt. Wer eine fachlich korrekte Auskunft haben will, der sollte sich lieber an die Fachleute wenden und in jagdlichen Angelegenheiten ist hierfür die Untere Jagdbehörde der richtige Ansprechpartner und nicht das Forstamt.

Unterfranke61  05.08.2019, 11:56
@Luftkutscher

Dann hast du keine Ahnung, welche Behörde in Rheinland-Pfalz für den Forst zuständig ist. Da ticken die Uhren etwas anders.

Auch habe ich den Eindruck, dass dir nicht bekannt ist, für was die untere Jagdbehöre überhaupt da ist.

https://www.wald-rlp.de/de/nutzen/wild-jagd/jagdliche-regelungen/

Ganz unten findest du dann folgenden Hinweis:

Die unteren Jagdbehörden finden sich in Rheinland-Pfalz bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen kreisfreier Städte.

Fachleute findest du in Rheinland-Pfalz bei den Forstämtern.

Aber nach deinem Text zu urteilen, kaufst du die Wurst lieber in der Eisdiele.

Luftkutscher  05.08.2019, 12:14
@Unterfranke61

Junge, ich bin seit 40 Jahren Jagdausübungsberechtiger und habe auch mal bei der Forstverwaltung gearbeitet. Wenn Du eine Jagd in einem staatlichen Forstrevier pachten willst, dann ist die Forstverwaltung der richtige Ansprechpartner. Wenn Du Wertholz oder Brennholz aus einem staatlichen Forstrevier kaufen willst, dann ist ebenfalls das entsprechende Forstamt zuständig. Wenn Du Fragen zur Waldbewirtschaftung in deinem Privatwald hast, dann kann dir das örtlich zuständige Forstamt ebenfalls fachliche Auskünfte erteilen.

Für alle anderen Fragen zur Jagd ist die örtlich zuständige Untere Jagdbehörde der richtige Ansprechpartner und nicht etwa das Forstamt.Du solltest ich mal eingehend mit der Verwaltungsstruktur der einzelnen Bundesländer und den Aufgaben der einzelnen Fachbehörden vertraut machen.

Unterfranke61  05.08.2019, 19:10
@Luftkutscher
Für alle anderen Fragen zur Jagd ist die örtlich zuständige Untere Jagdbehörde der richtige Ansprechpartner und nicht etwa das Forstamt.

"Lieber Kleiner", du magst vielleicht mal bei einem Forstamt gearbeitet haben, aber sicher nicht als Leiter des Forstamtes.

Die Untere Jagdbehörde  in Rheinland-Pfalz kann dir diese Fragen überhaupt nicht beantworten, denn die Mitarbeiter kennen sich damit nicht aus.

Ich gehe selbst auf die Jagd und treffe mich fast jedes Jahr mit einem ehemaligen Studienkollegen (Leiter eines Forstamtes)  in der Nähe von Koblenz zur Jagd.

Außerdem bin ich bei einer Kommunalverwaltung tätig, und habe somit auch Einblick was Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde zu tun haben und was nicht.

Luftkutscher  05.08.2019, 20:03
@Unterfranke61

Als Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung solltest du aber schon etwas Einblick in die Verwaltungsstrukturen und die Aufgaben der Fachbehörden haben. Wenn du einen Forstamtsleiter gut kennst, dann kannst du ihn ja bei Gelegenheit fragen, ob er jeden Pächter eines Jagdbogens im Privatwald kennt. Vielleicht weiss er das sogar, aber zu seinen Dienstaufgaben gehört das mit Sicherheit nicht. Meiner ehemaligen Dienststelle waren übrigens die Forstdirektionen unterstellt :-)

Unterfranke61  07.08.2019, 18:24
@Luftkutscher
Wenn du einen Forstamtsleiter gut kennst, dann kannst du ihn ja bei Gelegenheit fragen, ob er jeden Pächter eines Jagdbogens im Privatwald kennt.

Der überwiegende Wald in Rheinland-Pfalz ist staatlich, städtisch, oder kirchlich.

Auch der Privatwald steht unter Aufsicht der Forstverwaltung.

Und jeder Forstamtsleiter in Rheinland Pfalz ist daher auch zustänig für den Privatwald der in seinem Zuständigkeitsgebiet liegt.

Auskunft von:

https://www.wald-rlp.de/de/wir/unsere-strukturen/ministerium/

Luftkutscher  07.08.2019, 21:33
@Unterfranke61

Die Jagd auf dem Grund und Boden privater Jagdgenossen ist nicht Aufgabe der Forstverwaltung.

Unterfranke61  08.08.2019, 15:18
@Luftkutscher

Die Jagd selbst nicht, aber alle Jagdgenossen sind dem Forstamtsleiter bekannt, bzw. er hat eine Liste.

Und nun darfst du mit deinen unsinnigen Kommentare alleine weiter machen.

Luftkutscher  08.08.2019, 18:24
@Unterfranke61

Dann ist das aber eine absolute Ausnahme. In anderen Bundesländern gehört die Jagd auf Privatgrundstücken nicht zur Dienstaufgabe der Forstverwaltung. Ich habe selbst mehrere Hektar Grund und Boden und ich glaube kaum, dass ein Förster weiß, welche Grundstücke mir gehören

Unterfranke61  09.08.2019, 10:20
@Luftkutscher

Mein erster Hinweis war doch, dass in Rheinland-Pfalz alles etwas anders geregelt wird.

Und ja, in den einzelnen Bundesländern gibt es gravierende Unterschiede.

Wusstest du z.B. dass, private Waldbesitzer eine finanzielle Förderung in Rheinland-Pfalz erhalten? Und auch hier sind die Forstämter beteiligt.

http://www.waldbauverein-aw.de/foerderung.html