Waschbären fangen und töten?

4 Antworten

Dokumentiere alles was du dazu hast und weist. Und gehe damit zur Polizei und erstatte Anzeige. Das geht gar nicht! 

Wende dich umgehend an das Veterinäramt und beschreibe ihnen diese Vorfälle. Du kannst auch direkt bei der Polizei Anzeige erstatten gegen diese Tierquälerei (ich bin ehrlich gesagt geschockt!). Nicht mal Jäger dürfen sich darüber hinweg setzen! Da können Jäger auch schon mal die Jagdlizenz entzogen werden.


Zeige die Tierquäler an. Möglichst gemeinsam mit den anderen Zeugen.


unddannkamessah  04.10.2016, 13:30

Du wärst erstaunt wie weit verbreitet derartige Methoden sind. Gerade auf Bauernhöfen beispielsweise wo es viele Kleintierplagen gibt, entledigen sich die Leute so schnell wie möglich von den Tieren. Viele haben neben den Katzen auch Hunde, die sich um lebend gefangene Tiere kümmern sollen, die für Katzen zu groß sind. Nicht alle allerdings.

lindgren  04.10.2016, 13:44
@unddannkamessah

Mag sein - jedenfalls gehört das angezeigt, wenn diese Fälle bekannt sind.

Waschbär fangen: Nur mit Genehmigung
Auch wenn nach aktuellen Schätzungen mehr als 500.000 Waschbären in Deutschland leben und sowohl die einheimischen Vogelarten bedrohen als auch Schaden an Haus und Grund anrichten, dürfen Sie keinen Waschbär fangen oder töten. Durch dieses Gesetz soll vermieden werden, dass Grundstückseigentümer tierschutzwiderrechtliche Maßnahmen anwenden und zum Beispiel vergiftete Köder auslegen.
Der einzige Fall, in dem Sie einen Waschbär fangen dürfen, ist, wenn das Tier eine akute Gefahr darstellt oder als Überträger von Seuchen identifiziert werden kann. Das müssen Sie jedoch zunächst nachweisen. Unter bestimmten Bedingungen stellt die Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung aus, die es erlaubt, das Tier zu jagen oder zu töten. Jedes Bundesland hat hier unterschiedliche Regelungen.
Waschbär töten: Macht keinen Sinn
Ob Sie sich aber wirklich die Mühe machen, solch eine Sondergenehmigung zu erhalten, sollten Sie sich gut überlegen. Im Grunde macht es nicht viel Sinn, wenn Sie einen Waschbär fangen – weil bald neue auftauchen werden. Auf einer Fläche von 100 Hektar leben etwa 50 Waschbären. Zudem hat die Tierart eine nachhaltige Strategie, um Verluste auszugleichen und ihren Bestand zu sichern: Die Population passt sich an. Die Zahl der Jungen erhöht sich bei einer akuten Bestandsreduzierung

Quelle: t-online de

Auch bei der Fangjagd per Lebendfallen muss nach dem Gesetz gehandelt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html

Lebend gefangenes Wild darf nicht unnötig beunruhigt werden und muss

mit der Schusswaffe getötet werden.

Das muss der Jäger wissen, wenn er die Berechtigung zur Fallenjagd hat  (nachgewiesener Fallenlehrgang).

Da hier seitens des Jägers  völlig gesetzwidrig gehandelt wurde, würde ich Anzeige erstatten - bei der Polizei bzw. Meldung bei der unteren Jagdbehörde Deiner Gemeinde machen. Zeugen sind hier hilfreich.

Der Grundstückbesitzer selbst darf ohne Genehmigung keine Fallen aufstellen, Wildtiere fangen oder gar töten.

grml01 
Fragesteller
 04.10.2016, 14:01

Vielen Dank für die ersten rechtlich-verbindlichen Hinweise. Hast du eine Quelle was das Töten ausschließlich mit der Schusswaffe angeht?

antnschnobe, UserMod Light  04.10.2016, 18:24
@grml01

Im Gesetz ist das Abfangen nicht genau definiert. Das heißt, man ist sich nicht einig über die Mindest-Joule-Vorgabe für Fangschusswaffen, jedoch nicht über den Schusswaffengebrauch im Allgemeinen.

Hier: http://www.jagdrechtsblog.com/tag/fallenjagd/

z.B. Hessen - Ausnahmen - steht allerdings:

"nur Tötung mit Schusswaffe (auch mit Mündungsenergie <200J erlaubt (§ 23 Abs. I LJG)"

Im Allgemeinen sind nur Fangschusswaffen (für Baujagd, Fangjagd und Abfangen) mit über 200 Joule  zulässig.

Das Erschlagen des Tieres in einem Sack, in dem das Tier nicht mal zu sehen ist, ist nach dem Tierschutzgesetz  nicht zulässig.   Das Tier darf keine Schmerzen erleiden!

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

http://www.jaegerschaft-putlitz.de/PDF-Allgemein/Bei%20Wildunfall%20Tierschutz%20beachten.pdf

Der Jäger darf zwar  in bewohnten/befriedeten Gebieten ohne Erlaubnis seitens der Behörden diese Schüsse nicht antragen, er hätte aber die Möglichkeit gehabt, diese Fallen (nicht Säcke!) außerhalb zu bringen. Und eben dort diese Tiere mittels einer Schusswaffe zu töten.

Um zu 100% sichergehen zu können, kannst Du Dich in der unteren Jagdbehörde schlau machen.