Waschbären fangen und töten?
Geht folgender Sachverhalt mit dem Tierschutzgesetzt konform, gerade was die letztendlich Tötung von Waschbären angeht:
Vermieter X beauftragt einen ausgebildeten und ortsansässigen Jäger der Lebendfallen für Waschbären auf dem Grundstück des Vermieters aufstellt. Nachdem bereits mehrmals Waschbären gefangen wurden, werden diese wiederum aus der Falle in einen Sack „gelockt“ bzw. gescheucht. Nachdem der Waschbär in einem blickdichten Sack ist, werden die Waschbären mit einem Knüppel bzw. einer Eisenstange erschlagen.
Meine Frage: Ist eine solche Art und Weise sich der Waschbären zu entledigen im Sinne des Tierschutzgesetztes zu vereinbaren? Meiner Meinung nach nicht! Da:
- Mehrfach von Mietern (Zwei Mietparteien die die Art der Tötung bestätigen können) beobachtet und natürlich gehört wurde, wie die Waschbären quietschende Geräusche von sich gaben
- der Jäger mit Sicherheit bei einen Sack, welcher blickdicht ist, nicht auf Anhieb „tödlich“ trifft und damit das Tier unnötig Qualen aussetzt.
Wie bereits erwähnt, gibt es zwei unabhängige Mietparteien auf diesem Grundstück, die diese Aussage bestätigen. Natürlich könnte man jetzt annehmen, dass der Jäger weiß was er da tut und sich an das Tierschutzgesetz bzw. Bundesjagdgesetz/Jagdrecht hält. Da mein Empfinden nicht zwangsweise mit dem rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes bzw. der Länder übereinstimmen muss, würde ich mich freuen, wenn Ihr mir eine rechtlich, auf gesetzliche Rahmenbedingungen fußende Aussage geben könnten, ob so eine Vorgehen, wie ich es oben beschrieben habe, legitim ist oder eine Kontakt geben können der mir weiterhilft. Im Endeffekt habe ich die Absicht den Vermieter auf die Art und Weise der Tötung anzusprechen. Dies möchte ich aber natürlich nur tun, wenn ich weiß, dass diese Art und Weise der Tötung belegbar rechtwidrig ist. Mir ist des Weiteren durchaus bewusst, dass der Vermieter auf seinen Grund und Boden Fallen aufstellen darf, wenn die vorhanden Wildtiere auf deren Grund und Boden unerwünscht sind bzw. nachweislich Schaden anrichtet.
Bitte keine Aussagen alla: "Das ist ja schecklich" oder "Was ein Bastard". Das hilft mir in keiner Art und Weise weiter. Ich benötige Aussagen die Hand und Fuß haben.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir in irgendeiner Art weiterhelfen könnt.
4 Antworten
Dokumentiere alles was du dazu hast und weist. Und gehe damit zur Polizei und erstatte Anzeige. Das geht gar nicht!
Wende dich umgehend an das Veterinäramt und beschreibe ihnen diese Vorfälle. Du kannst auch direkt bei der Polizei Anzeige erstatten gegen diese Tierquälerei (ich bin ehrlich gesagt geschockt!). Nicht mal Jäger dürfen sich darüber hinweg setzen! Da können Jäger auch schon mal die Jagdlizenz entzogen werden.
Zeige die Tierquäler an. Möglichst gemeinsam mit den anderen Zeugen.
Mag sein - jedenfalls gehört das angezeigt, wenn diese Fälle bekannt sind.
Waschbär fangen: Nur mit Genehmigung
Auch wenn nach aktuellen Schätzungen mehr als 500.000 Waschbären in Deutschland leben und sowohl die einheimischen Vogelarten bedrohen als auch Schaden an Haus und Grund anrichten, dürfen Sie keinen Waschbär fangen oder töten. Durch dieses Gesetz soll vermieden werden, dass Grundstückseigentümer tierschutzwiderrechtliche Maßnahmen anwenden und zum Beispiel vergiftete Köder auslegen.
Der einzige Fall, in dem Sie einen Waschbär fangen dürfen, ist, wenn das Tier eine akute Gefahr darstellt oder als Überträger von Seuchen identifiziert werden kann. Das müssen Sie jedoch zunächst nachweisen. Unter bestimmten Bedingungen stellt die Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung aus, die es erlaubt, das Tier zu jagen oder zu töten. Jedes Bundesland hat hier unterschiedliche Regelungen.
Waschbär töten: Macht keinen Sinn
Ob Sie sich aber wirklich die Mühe machen, solch eine Sondergenehmigung zu erhalten, sollten Sie sich gut überlegen. Im Grunde macht es nicht viel Sinn, wenn Sie einen Waschbär fangen – weil bald neue auftauchen werden. Auf einer Fläche von 100 Hektar leben etwa 50 Waschbären. Zudem hat die Tierart eine nachhaltige Strategie, um Verluste auszugleichen und ihren Bestand zu sichern: Die Population passt sich an. Die Zahl der Jungen erhöht sich bei einer akuten Bestandsreduzierung
Quelle: t-online de
Auch bei der Fangjagd per Lebendfallen muss nach dem Gesetz gehandelt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
Lebend gefangenes Wild darf nicht unnötig beunruhigt werden und muss
mit der Schusswaffe getötet werden.
Das muss der Jäger wissen, wenn er die Berechtigung zur Fallenjagd hat (nachgewiesener Fallenlehrgang).
Da hier seitens des Jägers völlig gesetzwidrig gehandelt wurde, würde ich Anzeige erstatten - bei der Polizei bzw. Meldung bei der unteren Jagdbehörde Deiner Gemeinde machen. Zeugen sind hier hilfreich.
Der Grundstückbesitzer selbst darf ohne Genehmigung keine Fallen aufstellen, Wildtiere fangen oder gar töten.
Vielen Dank für die ersten rechtlich-verbindlichen Hinweise. Hast du eine Quelle was das Töten ausschließlich mit der Schusswaffe angeht?
Im Gesetz ist das Abfangen nicht genau definiert. Das heißt, man ist sich nicht einig über die Mindest-Joule-Vorgabe für Fangschusswaffen, jedoch nicht über den Schusswaffengebrauch im Allgemeinen.
Hier: http://www.jagdrechtsblog.com/tag/fallenjagd/
z.B. Hessen - Ausnahmen - steht allerdings:
"nur Tötung mit Schusswaffe (auch mit Mündungsenergie <200J erlaubt (§ 23 Abs. I LJG)"
Im Allgemeinen sind nur Fangschusswaffen (für Baujagd, Fangjagd und Abfangen) mit über 200 Joule zulässig.
Das Erschlagen des Tieres in einem Sack, in dem das Tier nicht mal zu sehen ist, ist nach dem Tierschutzgesetz nicht zulässig. Das Tier darf keine Schmerzen erleiden!
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
http://www.jaegerschaft-putlitz.de/PDF-Allgemein/Bei%20Wildunfall%20Tierschutz%20beachten.pdf
Der Jäger darf zwar in bewohnten/befriedeten Gebieten ohne Erlaubnis seitens der Behörden diese Schüsse nicht antragen, er hätte aber die Möglichkeit gehabt, diese Fallen (nicht Säcke!) außerhalb zu bringen. Und eben dort diese Tiere mittels einer Schusswaffe zu töten.
Um zu 100% sichergehen zu können, kannst Du Dich in der unteren Jagdbehörde schlau machen.
Du wärst erstaunt wie weit verbreitet derartige Methoden sind. Gerade auf Bauernhöfen beispielsweise wo es viele Kleintierplagen gibt, entledigen sich die Leute so schnell wie möglich von den Tieren. Viele haben neben den Katzen auch Hunde, die sich um lebend gefangene Tiere kümmern sollen, die für Katzen zu groß sind. Nicht alle allerdings.