Darf mein Arbeitgeber mich an einem niedriger eingruppierten Arbeitsplatz, arbeiten lassen?

5 Antworten

In Deinem Arbeitsvertrag steht bestimmt irgend etwas davon drin, dass der Arbeitgeber Dich auch für andere Arbeiten einsetzen darf. Ggf. steht da auch etwas zumutbar.

Unabhängig davon: Dein Arbeitgeber hat gerade keine Arbeit für Dich. Was soll er anderes machen? Er ist ja aufgrund des Arbeitsvertrags auch verpflichtet Dich zu beschäftigen. Und Du bist verpflichtet für ihn zu arbeiten.

Solange es nur temporär ist, und Du Dein eigentliches Gehalt bekommst, ist es zwar ärgerlich, aber da musst Du wohl durch.

Nein, man darf Dich nicht vorübergehend mit dem Lohn herunterstufen.
Was die andere Arbeit selber angeht, da musst Du in Deinem Arbeitsvertrag schauen. Da steht ja gerne auch mal drin "jede andere geeignete Tätigkeit ausüben" etc.... Das gleiche gilt für das andere Werk des Betriebes.

Schichter2010 
Fragesteller
 22.04.2017, 07:26

Vom Lohn wird es nicht herabgestuft. Nur die Tätigkeit ist weniger entlohnt. Teile auf und abspannen

grisu2101  22.04.2017, 07:28
@Schichter2010

Dann wird es komplizierter.... BR einschalten.

Halbammi  22.04.2017, 11:12
@grisu2101

wozu? der AG stellt hier sogar die Wahl. was soll der BR da machen?

grisu2101  22.04.2017, 12:51
@Halbammi

Prüfen ob das so möglich ist. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen etc... kennen wir hier leider nicht.

solltest dich drauf einlassen, ansonsten droht dir Betriebs bedingte Kündigung und dann haste nur noch 65% des Lohnes

und das geht egal was im Vertrag steht zum nächsten Monat...also 1 Mai tag der Arbeit ... wenn der AG keine Arbeit für dich hat darf er kündigen

Schichter2010 
Fragesteller
 22.04.2017, 07:49

Es ist nur weniger Arbeit da. Also nicht volle Auslastung. Der Arbeitgeber wollte 2 Tage schließen aber der Betriebsrat hat das verweigert. Jetzt fragt der Arbeitgeber ob die Arbeitnehmer freiwillig Urlaub nehmen oder in eine anderes Filiale des Betriebs arbeiten gehen wollen. Nur ist es so meine eigentliche Arbeit weißt enorm von der Tätigkeit ab wo ich die 2 Tage in der anderen Filiale arbeiten soll.

MKausK  22.04.2017, 08:02
@Schichter2010

wenn du das nicht machen willst nehme Urlaub  oder versuch krank geschrieben zu werden, die Arbeit ablehnen und auf Bezahlung beharren ist unkollegial und wird mit einer Kündigung entlohnt...sei dir dessen bewusst

Halbammi  22.04.2017, 11:11
@MKausK

JA KLAR, du sp...st ja wohl. Sich krank schreiben lassen ? Das ist natürlich total kollegial. Und BETRUG dazu.  es geht hier um zwei Tage. Der Fragesteller soll sich einfach zwischen den Beiden optionen urlaub nehmen oder 2 Tage in einem anderen Werk arbeiten entscheiden. es gibt schon echt erbsenzähler.... Mann mann mann

Familiengerd  22.04.2017, 12:45
@MKausK

@ MKausK:

die Arbeit ablehnen und auf Bezahlung beharren ist unkollegial und wird mit einer Kündigung entlohnt

Und "krankmachen" ist nicht unkollegial?!?!

Abgesehen davon ist die zitierte Aussage sowieso Unsinn!

Wenn der Arbeitgeber zu wenig Arbeit hat, um den Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen - und das ist eine seiner arbeitsvertraglichen Hauptpflichten -, dann muss er sich das selbst anlasten.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" gerät der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in Verzug und muss ihn so bezahlen, als hätte er tatsächlich gearbeitet.

Das ist die rechtliche Situation; wie hier konkret und pragmatisch damit umgegangen werden kann, ist eine andere Frage.

MKausK  22.04.2017, 19:54
@Halbammi

war ein Tip, kein Arzt schreibt krank ohne Befund...

viele Arbeitnehmer arbeiten weil Verhaltens gestört, trotz Erkrankung   weiter...

nur daran wollte ich erinneren....

Familiengerd  22.04.2017, 20:45
@MKausK

@ MKausK:

Und? Hast Du auch ein sachliches Argument gegen meine Aussage? Selbstverständlich nicht!

Selbst meine belangloseste Äußerung hätte wohl mehr Gehalt als der Unsinn, den Du hier verkrampft absonderst!

MKausK  22.04.2017, 20:53
@Familiengerd

Wenn dir aLS AG DIE ARBEIT ausgeht, gibt es nur die Kündigung..

Niemand muß diesbezüglich Geld verschenken...

Familiengerd  22.04.2017, 21:41
@MKausK

Selbstverständlich darf der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen, sofern - bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes KSchG - die Betriebsbedingtheit begründet werden kann.

Trotzdem muss er bis zum Ende der Kündigungsfrist den Arbeitnehmer bezahlen, auch wenn er ihm keine oder nur zu wenig Arbeit geben kann: das ist eine seiner arbeitsvertraglichen Hauptpflichten.

Kann oder tut er das nicht - aus welchen Gründen auch immer (auf ein "Verschulden" kommt es nicht kann -, kommt er in den Verzug mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" und muss ihn trotzdem so bezahlen, als hätte dieser "normal" gearbeitet.

Und wie schon gesagt: Das ist die Rechtslage; wie dann damit konkret und pragmatisch umgegangen wird, ist dann noch eine andere Frage.

Wenn es im Tarifvertrag geregelt ist dann ja. Wenn du in einem kleinen Unternehmen ohne Tarifbindung arbeitest dann sowieso. Erkundige dich bei deiner Gewerkschaft, falls du in einer bist.

Schichter2010 
Fragesteller
 22.04.2017, 07:27

IG Metall Tarifvertrag. Ich glaube die müssen mir eine gleichartige Tätigkeit zuweisen

ETechnikerfx  22.04.2017, 08:54

oder aber niederwertige Tätigkeit bei gleicher Bezahlung

Halbammi  22.04.2017, 11:13
@ETechnikerfx

Es steht hier NIRGENDWO Das der AG weniger zahlen will, es geht nur darum das der Typ eine andere, für den AG sinnvolleTätigkeit tun soll statt DÄUMCHENDREHEN, wofür sich der Fragesteller offenbar zu fein ist!

grisu2101  22.04.2017, 12:53
@Halbammi

Lesen hilft,was ???   Les bitte die Frage nochmal !! Es geht um 5 ERA Gruppen, und wenn man von ERA Gruppen spricht, dann geht es um Geld.

Halbammi  22.04.2017, 13:45
@grisu2101

Ja das mit dem Lesen kann ich dir wirklich nur empfehlen. Da steht das diese tätigkeit (üblicherweise) von leuten aus einer niedrigeren lohngruppe ausgeführt wird. Da steht nirgends das der Fragesteller plötzlich weniger Geld kriegen soll.

grisu2101  22.04.2017, 17:44
@Halbammi

OK, hat er auch etwas blöde formuliert. Wenn dem wirklich so ist wie Du schreibst, dann kann es ihm wirklich egal sein !
Ich habe es so verstanden dass man an seine Eingruppirung ran will für die Zeit.

Nimm doch Urlaub....oder verstehe ich etwas falsch...also wenn du in einer Ausbildung bist...dann darf er das eigentlich nicht....solange es nicht mit zur Ausbildung gehört...

Schichter2010 
Fragesteller
 22.04.2017, 07:25

Ich will keinen Urlaub nehmen

NochNieHier  22.04.2017, 07:27

jedem das seine...für mich ist jeglicher Art von stress unnötig..