Darf man sich frei nehmen, wenn die Nichte Einschulung hat?
Hi. Meine Nichte kommt am 15. September in die Schule, und ich würde echt liebend gerne mitkommen. Jedoch fängt an 1. September meine Ausbildung an. Darf ich mir da frei nehmen? Immerhin ist sie ja nicht mein Kind, aber dennoch gehört sie zur Familie. Kommt das doof, wenn ich gleich da frei hab?
Oder variiert das je Firma?
22 Antworten
1. Arbeitstag Ausbildung.... Ich glaub das sagt doch schon alles. Das geht sowas von vor! Wenn dir deine Stelle Lieb und teuer ist, trau dich nicht mal zu fragen! Du kannst ja nach Feierabend zu deiner Nichte und gratulieren
Sorry... Verlesen. Aber nach 2 Wochen ist das trotzdem blöde.
Naja, du kannst nach nem Tag Urlaub fragen. Chefs reagieren da total verschieden. Einige finden es ok, für andere kommts vielleicht nicht so gut, wenn man gleich mal nen Tag nach 2 Wochen frei nimmt....
Nein, nur wenn du einen netten Chef hast !! Erstens mal hast du dann noch gar keinen Urlaubsanspruch weil du erstmal eine gewisse Zeit gearbeitet haben musst um überhaupt Urlaub beantragen zu können (meine es sind 3 Monate). Und einen Anspruch auf Sonderurlaub wie z:B bei Beerdigungen hast du leider auch nicht. Also einfach lieb fragen ansonsten Pech. Würde ich dir aber auch von abraten weil das einen sehr schlechten Eindruck macht.
Ja, sorry aber trotzdem nicht :( : Das sind ja 2 verschiedene Arbeitsverträge blöderweise.
An deiner Stelle würde ich das mit deinem zukünftigen Chef absprechen... So eine Einschulung dauert ja auch nicht den ganzen Tag. Vielleicht kannst du einfach ein bisschen später kommen... Absprachesache.
Es gibt für so etwas keinen Sonderurlaub oder ein Recht frei (Urlaub) zu bekommen. Natürlich darf man fragen, ob es möglich ist. Aber meine Empfehlung wäre, dies nicht ganz am Anfang eines Arbeits- / Ausbildungsverhältnisses zu tun.
Nun, ich arbeite 3 Monate als Aushilfe dort, bis dann schließlich meine Ausbildung beginnt.