Während der Probezeit einen halben Tag frei bekommen, wegen Führerscheinprüfung?

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Fragen kostet nix. Erkläre Deinem Chef einfach, das Du evtl einen halben Tag für die Prüfung brauchst. Du könntest Deinen Fahrlehrer auch bitten, einen Prüfungstermin zu bekommen, der nicht in Deiner Arbeitszeit liegt. Z.B. abends oder am Wochenende.


Warum sollte das dumm rüberkommen? Je nach Ausbildungsberuf wärest Du mit Führerschein doch flexibler einsetzbar, also ein Vorteil für die Firma. Gut wäre es natürlich, direkt morgen den Chef darauf anzusprechen und bereits einen fixen Termin für die Prüfung nennen zu können (wenn Du denn schon einen hast).

Hallo Resa,

wenn du die Prüfung zeitlich nicht bis Ende August schaffst, dann schaffst du sie auch nicht gleich Anfang September.

Also würde ich erst einmal die Ausbildung starten und abwarten, wann die Führerscheinprüfung überhaupt stattfinden wird.

In dieser Zeit lernst du die Gegebenheiten, den Tagesablauf und die Kollegen und Vorgesetzten im neuen Betrieb schon mal kennen.

Wenn dann ungefähr klar Ist, wann die Prüfung stattfinden wird, weißt du bis dahin sicher, wen du dafür ansprechen musst.

Warum freinehmen? Auch in der Ausbildung und in der Probezeit hat man regulären Urlaub, den man dafür nehmen kann.

Je nach den Vorgaben des Unternehmens ist es möglich auch einen halben Tag Urlaub zu nehmen, oder immer nur einen ganzen Tag.

Viele Grüße

Michael

nö, das ist schon okay. schließlich kann man sich bestimmte termine nicht aussuchen. ist halt so 'ne prioritäten geschichte und auch davon abhängig ob du die terminierung "selbst in der hand" hast oder nicht. was du in diesem fall nicht hast..

manchmal dauern probezeiten 3 monate, manchmal bis zu 6 monaten. ist wohl nachvollziehbar, dass in solchen zeitspannen auch ein nicht verschiebbarer termin eintreten kann..

NanuNana98  31.07.2016, 11:38

Probezeiten in der Ausbildung dürfen 1-4 Monate betragen. Verlängert werden, kann Sie nur unter besonderen Umständen, also wenn der Azubi lange krank war o. ä.

Anders sieht es bei dualen Studiengängen aus, da kann die Probezeit durchaus 6 Monate betragen.

Nur zur Info, bitte nicht als bösartige Kritik ansehen.

Liebe Grüße Nana

19Michael69  31.07.2016, 13:37

Ihr beide geht aber jetzt ganz schön am Thema vorbei.

Hätte Resa in ihrer Frage anstatt "Während der Probezeit ..." eine andere Formulierung wie "Gleich nach Beginn der Ausbildung ..." gewählt, wäre eure kleine Diskussion gegenstandslos.

Im Übrigen hat NanuNana98 in Bezug auf die Probezeit in der Ausbildung Recht. Da gilt nämlich nicht die "normale" Gesetzgebung sondern das Berufsbildungsgesetz.

Und bitte nicht als bösartige Kritik ansehen ;-)

Viele Grüße

Michael

kaffeeontour  31.07.2016, 13:50
@19Michael69

zum einen habe ich mich auf die frage bezogen..

>nö, das ist schon okay. schließlich kann man sich bestimmte termine nicht aussuchen. ist halt so 'ne prioritäten geschichte und auch davon abhängig ob du die terminierung "selbst in der hand" hast oder nicht. was du in diesem fall nicht hast..

zum anderen auf probezeiten allgemein..

>manchmal dauern probezeiten 3 monate, manchmal bis zu 6 monaten. ist wohl nachvollziehbar, dass in solchen zeitspannen auch ein nicht verschiebbarer termin eintreten kann..

gesetzeslage AUSBILDUNG

Gesetzliche Probezeit

Bei der Probezeit in der Ausbildung gilt laut Berufsbildungsgesetz: Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 Berufsbildungsgesetz). Üblich ist eine Dauer von vier Monaten.

Die Probezeit in der Ausbildung hat eine wichtige Bedeutung - Azubi und Ausbilder sollen prüfen, ob sich der Azubi für den richtigen Beruf und Betrieb entschieden hat.>



Verlängerung der Probezeit

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate dauern. Eine Verlängerung der Probezeit ist laut Arbeitsrecht nur dann möglich, wenn die Ausbildung länger als ein Drittel der Probezeit ausfällt, zum Beispiel, weil der Azubi krank ist. Dies muss aber vorher vereinbart werden.

Wenn im Ausbildungsvertrag eine längere Probezeit als vier Monate angegeben ist, ohne dass Ausbildungszeit entfallen ist, dann ist diese Angabe nichtig. Der Auszubildende kann nicht mehr in der Probezeit gekündigt werden.


....und so können eben bis zu 6 monate zustande kommen..

und bitte nicht als bösartige kritik ansehen..;-)

auch dir viele grüße..











19Michael69  31.07.2016, 14:17
@kaffeeontour

Du hast meinen kleinen, eher spaßigen Wink mit dem Zaunpfahl leider nicht so vestanden wie ich es gemeint habe ;-)

Ich wollte eher weniger als noch mehr Ausführungen zur Probezeit.

Wünsche noch einen schönen Sonntag.

Gruß Michael

kaffeeontour  31.07.2016, 14:26
@19Michael69

werter michael, dein wink mit dem zaunpfahl ist eher ein griff in den zaun. denn wie ich bereits zur antwort gab, gilt primär folgendes: (gerne noch mal....weil's wohl ein bisschen länger dauert)

>nö, das ist schon okay. schließlich kann man sich bestimmte termine nicht aussuchen. ist halt so 'ne prioritäten geschichte und auch davon abhängig ob du die terminierung "selbst in der hand" hast oder nicht. was du in diesem fall nicht hast..

wenn sich dann im weiteren verlauf wer an der dauer von den probezeiten aufhängt, gehe ich auch gerne darauf ein. warum auch nicht?!..

ich hoffe, du konntest mit deiner antwort der fragestellerin soweit hilfreich sein, ansonsten solltest du dich vielleicht auf's zaunpfahlwinken spezialisieren :p..

auch dir einen schönen sonntag..

und einen gruß..



Ich glaub schon das du frei bekommst und fragen schadet ja nicht, bist einfach freundlich zu deinem Chef, ich persönlich hatte nie ein Chef der zu sowas nein gesagt hätte.