Erbengemeinschaft: Wer darf in das Haus?
Seit einem guten Jahr bin ich in einer Erbengemeinschaft. 1/2 des grossen Mehrfamilienhauses ist in meinem Eigentum, verwaltet wird es von 2 Cousins, die je 1/4 haben.
Sie lassen mich nicht in das Objekt rein. Sie wollen mir auch keinen SChlüssel geben. Ich komme nicht mal in den Hausflur zum Briefkasten.
Auch die Polizei sagt, wer keinen SChlüssel hat, der darf da nicht rein.
Ich war bei einem Anwalt, der schüttelt mit den Achseln. Da ging ich zu einem anderen, der wollte das Mandat nicht haben ...
Dazu kommt, die nehmen alle Gelder ein und leiten diese auf ihre Privatkonten.
Was tun , ich fühle mich enteignet. Das sind immerhin mehr als 5000 Euro jeden Monat.
4 Antworten
Wenn du Eigentümer bist darfst du auch in das Haus. Im Zweifelsfall schlag einfach die Tür ein - es ist ja schließlich deine.
Wegen der Anwälte kann ich dir nur empfehlen, dir einen vernünftigen zu suchen.
Es geht nicht darum in eine Wohnung einzubrechen, sondern um die Haustür eines Mehrfamilienhauses. Was sollte die Polizei also tun? Jdm. verhaften, der seine eigene Tür zerstört hat?
ich will bei keinem Mieter einbrechen. Ich will in das Haus, den Hausflur und vielleicht mir mein Eigentum mal anschauen, wie den Keller oder das Dachgeschoss.
Einen Fachanwalt für Erbrecht suchen, man kann die Anwaltskammer danach fragen. Du kannst Deinen Miterben androhen, Deinen eigenen Anteil zu verkaufen, indem eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft veranlasst wird. Ein Gutachter stellt zuvor den Wert der Immobilie fest usw, Ein seriöser Anwalt kann Dich gut beraten und wird auch für Dich tätig.
Such dir einen Fachanwalt für Immobilienrecht, der wird dir sicher gern weiterhelfen...und auch die von den anderen eingesackten Mieten für dich einfordern, wenn das, was du hier schilderst den Tatsachen entspricht.
Falls du in einem Dorf oder einer Kleinstadt mit nur sehr wenigen Anwälten wohnst (anders kann ich das Verhalten der bereits aufgesuchten Anwälte nicht verstehen), such dir woanders einen.....der kann auch 100 km entfernt sein, aber es wird sich lohnen.
wenn es vermietet ist darfst du auch nicht einfach so rein. Aber natürlich stehen dir die Hälfte der Mieteinnahmen oder fiktiven Miteeinanhmen zu. Das kann jeder Anwalt für dich regeln.
"wenn es vermietet ist darfst du auch nicht einfach so rein." ? Warum darf ich nicht in mein eigenes Haus ? Ich will in keine Mieterwohnung rein, sondern Keller, Gasuhr, Wasseruhr, Wasserfilter und Briefkasten und Flur und Dachgeschoss .... da sind doch keine Mieter !
Blödsinn! Als Mieter würde ich sofort die Polizei holen wenn mein Vermieter bei mir die Tür einschlägt und einbricht!