Darf man in der Öffentlichkeit Masken tragen?

4 Antworten

Das Vermmungsverbot welches für öffentliche Versammlungen (Demos etc. pp.) gilt, ist im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt, und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt.

Also kann man mit Masken herum laufen. Über den Sinn davon lässt sich natürlich streiten. 


Vermummungsverbot gibt es nur bei Demonstrationen.

Solltest Du die Clown meinen, käme evtl. § 118 OWiG in Betracht.

Nicola190  22.03.2019, 11:27

Sorry, ich bin noch neu hier und habe versehentlich meine konkrete Frage an dich als zusätzliche Antwort gepostet. Also, jetzt nochmal:

Was meinst du mit "die Clown", RobertLiebling?

Was hat "die Clown" mit einer "grob ungehörigen Handlung" (nach § 118 OWiG) zu tun?

Danke für die Antwort im Voraus.

RobertLiebling  22.03.2019, 15:08
@Nicola190

Sorry, Tippfehler. Sollte "die Clowns" heißen und ist im zeitlichen Kontext zu sehen. Damals waren ein paar Mitmenschen als "Horrorclowns" unterwegs.

https://www.youtube.com/watch?v=pgHCVel7aR8

Und der relevante Teil des § 118 OWiG ist "die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen". Was hier imo durchaus der Fall sein könnte.

Nicola190  22.03.2019, 20:37
@RobertLiebling

@RobertLiebling: Ach so, danke für deine Erklärung.

Nicola190  22.03.2019, 21:06
@Nicola190

PS: Die armen Menschen, die von diesen "Horror-Clowns" erschreckt, bedroht und/oder angegriffen wurden, können einem echt leid tun... (Ich hätte wahrscheinlich große Angst bekommen, wenn mich so ein Mensch in Clowns-Maske erschreckt oder sogar angegriffen hätte...)

Man darf, das Vermummungsverbot gilt nur bei öffentlichen Veranstaltungen, z. B. Demonstrationen.

Ansonsten kann jeder rumlaufen wie er will.

Ja darf man. Fällt unter individuelle Entfaltungsfreiheit