Darf ich fremde Personen in der Öffentlichkeit fotografieren und filmen, wenn diese Aufnahmen nicht veröffentlicht werden?

9 Antworten

1)Prinzipiell ja, allerdings muss trotzdem das Persönlichkeitsrecht gewahrt sein.

2)Du darfst keinen fotografieren, der in einer hilflosen Situation befindet oder in einer Situation befindet, indem das reine Fotografieren die Würde des Menschen verletzten würde.

3)Außerdem sollte klar sein, was überhaupt öffentlich ist und was nicht.

4)Es gibt auch Personen, die du nicht nur fotografieren darfst, sondern auch ohne ihrer Zustimmung die Bilder veröffentlichen darfst: Personen des öffentlichen lebens.

du darfst GENERELL niemanden in der öffentlichkeit fotografieren ......ebenso ist es dir nicht gestattet,das gesprochene wort eines menschen,ohne seine einwilligung aufzuzeichnen.........das wäre ein eingriff in die persönlichkeitsrechte.......es ist dabei auch völlig egal,ob du das weitergibst oder nicht.....

Frooopy  19.08.2017, 20:47

Das ist so pauschal leider falsch.

GammaFoto  19.08.2017, 20:50

Im Gegensatz zur von dir angegebenen Aufnahme vom gesprochenen Wort (§201 StGB) gibt es kein Gesetz das das generelle Fotografieren verbieten würde. Es ist lediglich in einigen bestimmten Situationen verboten, vor allem aber eben nicht in der Öffentlichkeit, sondern im privaten Rahmen. 

Nachzulesen unter §201a StgB

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

Wenn du z.B. eine Sehenswürdigkeit in einer Stadt, oder auch nur eine Straßenbszene odere auch ein Selfie fotografiertst, ist es dir ja praktisch nie mögglich, dabei nicht Passanten mit auf dem Bild zu haben. Daher ist das erlaubt, sofern diese Personen quasi Statisten im eigentlichen Motiv sind. Damit muss man eben rechnen, bewegt man sich in öffentlichen Straßen.

Wenn du dein Objektiv aber auf eine bestimmte Person richtest, die so zum Hauptmotiv deines Fotos wird, ist das verboten

GammaFoto  19.08.2017, 20:47

was du da beschreibst ist der §23 KunstUrhG der sich nur um die Veröffentlichung von Fotos dreht. 

Je nach Grad der Beeinträchtigung hat man einen Abwehranspruch aus § 1004 BGB analog und mglw. einen Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB, jeweils in Verbindung mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 I, 2 I GG.

Ja darfst Du. Wobei wenn Du Dich genau vor sie stellst die das als Belästigung wahrnehmen könnten.

Ansonsten spricht kein Gesetz dagegen. Solange Du sie nicht veröffentlichst oder verfielfältigst etc.

User0604 
Fragesteller
 19.08.2017, 20:44

Danke für deine Antwort. Wieso behaupten eigentlich die meisten anderen Leute in den Kommentaren, dass das verboten ist?

Frooopy  19.08.2017, 20:47
@User0604

Weil überall steht, dass man das nicht darf weil man immer grundsätzlich von einer Veröffentlichung ausgehen "muss".

Diese Annahme ist falsch.

christl10  19.08.2017, 20:48
@User0604

Das ist typisch Deutsch. Viele trauen sich halt nicht weil es angeblich das Recht des eigenen Bildes gibt. Aber das ist sehr interpretationsbedürftig, was viele eben nicht wissen. Ich darf alles für meine Zwecke fotografieren, es aber nicht veröffentlichen. Das verstehen viele nicht!

Frooopy  19.08.2017, 20:51
@christl10

Ja, kann sein das wenn man es den Leuten erklärt jeder anfängt Fotos von anderen zu machen und dann hoch und heilig schwört diese nicht zu veröffentlichen.

Da das nicht funktioniert erzählen eben die meisten etwas anderes. So ist das eben in unserer falsch informierten Gesellschaft. Da gibt es noch einige andere Beispiele wo sich falsche Informationen manifestiert haben.

GammaFoto  19.08.2017, 21:02
@User0604

Wieso behaupten eigentlich die meisten anderen Leute in den Kommentaren, dass das verboten ist?

Weil sie keine Ahnung haben und einfach irgend etwas schreiben was ihrem persönlichem Empfinden entspricht aber das persönliche Empfinden hat nichts mit geltender Gesetzeslage zu tun.

Vierjahreszeit  19.08.2017, 21:03
@christl10

Warum typisch deutsch? Wie ist es in anderen Ländern geregelt?

broete  20.08.2017, 12:47
@Vierjahreszeit

In Japan gibt es kein Recht am eigenen Bild. Dort kannst Du Dich als Fotografin völlig austoben.

Ahzmandius  22.08.2017, 03:52
@christl10

Dass man alles fotografieren kann ist falsch.

Frooopy  22.08.2017, 22:22
@Ahzmandius

Können schon aber eventuell dürfen nicht. ;o)

pythonpups  23.08.2017, 00:12
@christl10

Nun ja, persönlich reagiere ich auch etwas säuerlich, wenn ich ungefragt fotografiert werde (jetzt mal von zufällig im Bild rumstehen abgesehen). Es gibt da immerhin auch noch so etwas wie mitteleuropäische Umgangsformen, auch wenn's juristisch gesehen erlaubt ist.