Ersttäter - Geldstrafe oder Haftstrafe?
Also, es geht um eine Straftat, genau genommen um eine Vermummung während einer Demonstration. Es beschränkt sich alleine auf die Vermummung, ohne Gewalttätigkeit vorher oder nachher und ohne Widerstand gegen die Polizei. Das Gesetz zieht ja eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor. Die Frage ist: Ich bin Ersttäter, kam nie zuvor in den Kontakt mit der Polizei, bin minderjährig.
Was haltet ihr als Strafe für wahrscheinlich? Bitte nur sachliche Antworten.
5 Antworten
Bei einem minderjährigen Ersttäter hilft das JGG (Jugendgerichtsgesetz) weiter :-)
Und da bietet der § 45 JGG tolle Möglichkeiten, von denen die Staatsanwaltschaft hier ziemlich sicher auch Gebrauch machen wird. Und das bedeutet, daß Du einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen wirst, in dem steht: "Eigentlich hättest Du die Todesstrafe verdient, aber wir sind ja nicht so und deshalb passiert diesmal nix, aber dudududu, jaaaa nicht wieder machen!". Und dann wird das Verfahren ohne weitere Konsequenzen eingestellt.
Du hast nix falsch gemacht. Das Vermummungsverbot is das was falsch ist.
Das Gesetz zieht ja eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor
Echt? Ich meine, mich an ein Jahr oder Geldstrafe zu erinnern.
Was haltet ihr als Strafe für wahrscheinlich?
Verwarnung oder Arbeitsauflagen dem dem Jugendgerichtsgesetz.
... nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Stimmt, die mögliche Freiheitsstrafe war auf ein Jahr begrenzt. Jedoch ist unter diesen Voraussetzungen (minderjährig, nicht vorbestraft, Ersttäter) eine Höchststrafe - also das Gefängnis - sehr ausgeschlossen, oder? Immerhin stehen die Voraussetzungen "gut" für mich, und eine geringe Strafe, bsp. in Form einer Verwarnung oder Sozialstunden, ist wahrscheinlicher?
Ganz theoretisch wäre auch eine Jugendstrafe möglich, in der Praxis aber nur, wenn du das mehrfach gemacht hast und dich uneinsichtig und unbeeindruckt zeigst.
Ok, danke schonmal. Es hilft ja nichts - ich werde wohl abwarten müssen, bis ich Post von der Staatsanwaltschaft bekomme, um zu erfahren, was mir droht. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, werde ich jedoch versuchen, sehr einsichtig und anständig aufzutreten, um die Strafe auf ein Minimum zu senken.
30 Soziale Arbeitsstunden
kommt auf die bei dieser demo und der verhaftung begannan straftaten an...insgesamt, nicht nur von dir...
kommt auf die bei dieser demo und der verhaftung begannan straftaten an...insgesamt, nicht nur von dir...
Aber keine Hexenverbrennung oder sowas?
Ein bekannter von mir war als Vermummter bei einem Fussballspiel ! Dafür hat er 450,00 Euro Geldstrafe als Ersttäter kassiert !
Da Du Minderjährig bist , weiss ich nicht ob Du bestraft wirst ? Ich denke mit einer Ermahnung musst Du aber rechnen!
Super, das klingt doch vielversprechend :) Da ich nicht vorhabe, je noch einmal straffällig zu werden und eine Lehre aus meinem Verhalten gezogen habe, würde mir solch ein Brief schon reichen. Danke für die Antwort. Ich werde mir mal den § 45 JGG durchlesen.