Als Minderjähriger betrunken von der Polizei erwischt - was nun?

9 Antworten

Nein, da folgt überhaupt nichts.

Angezeigt werden könnte nur ein Barbesitzer, weil er Dich nicht hätte hineinlassen dürfen.

Es gibt keine Straftat, die "betrunkene Teenager" heißt.

Du kannst Dich ohne Sorge bewerben. Jugendstraftaten kommen übrigens nicht ins Führungszeugnis.

Ich bin nun kein Jurist und sage dir einfach nur meine Einschätzung:

Im schlimmsten Fall kann man von seinen Eltern getrennt werden, allerdings muss das schon regelmäßig und extrem oft passieren. Da wäre den Eltern wohl Verwahrlosung vorzuwerfen und Missachtung der Aufsichts/Sorgepflicht. Wenn das einmal passiert wird man zu seinen Eltern gebracht und die Polizisten reden mit den Eltern ein ernstes Wort.

Zum Thema Bewerbung: Da der jenige Minderjährig ist, sind die Eltern für das Tun verantwortlich, also kann auch keine "Akte" über den jenigen angelegt werden.

@Moralapostel: Alkohol ist eine Gesellschaftsdroge - sehts ein und daran ist auch nichts verwerflich.

Gruß

jurafragen  07.05.2013, 23:50

Da der jenige Minderjährig ist, sind die Eltern für das Tun verantwortlich, also kann auch keine "Akte" über den jenigen angelegt werden.

Das ist schlicht falsch. Begeht ein Minderjähriger eine rechtswidrige Tat, dann ist er für die Folgen erstmal selbst verantwortlich (straf- und zivilrechtlich). Zivilrechtlich könnten die Eltern allenfalls dann haften, wenn sie selbst eine Pflicht nicht beachtet haben (z. b. Aufsichtspflicht, was aber bei einem durchschnittlichen 16jährigen im Regelfall nicht zum tragen kommen dürfte).

"Könnten die Polizeibeamten einen dafür anzeigen?"

Nein, das können sie nicht. Das Kind oder der Jugendliche hat schließlich nichts Verbotenes getan.

"Man möchte zur Polizei, könnte man das nach einer solchen Aktion vergessen?"

Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, dass das Einfluss auf ein entsprechendes Bewerbungs- oder Eignungsverfahren hätte. Zumindest solange das nicht regelmäßig vorkommt.

Es ist in Deutschland nicht verboten, Alkohol zu trinken. Auch für Kinder und Jugendliche nicht.

Gleiches gilt für den Aufenthalt in Kneipen, Bierzelten, ... gleich, zu welcher Uhrzeit.

Stress bekommen nur diejenigen, die das erlauben, dulden oder gar unterstützen. Alles weitere findest du im Jugendschutzgesetz: http://dejure.org/gesetze/JuSchG

Bei dem von dir geschilderten Fall passiert leider rein garnichts, außer das die Polizei mal "du,du,du" macht. Die sind ja schon fast dran gewöhnt ständig angetrunkene Jugendliche aufzulesen und machen da keinen großen Zirkus mehr drum.