Darf man als Student über 20 Stunden pro Woche arbeiten?

7 Antworten

"Werkstudent" ist ein Status in der Sozialversicherung, und nur dort. Die sogenannte 20h-Regel ist dabei eines der Kriterien zur Einstufung in die Sozialversicherung (SV) - entweder als Arbeitnehmer/in (wenn regelmäßig über 20h/Woche) oder eben als Werkstudent/in (wenn regelmäßig unter 20h/Woche). Arbeitest du mehr, hat das weder Konsequenzen für den Vollzeitstudentenstatus an der Uni noch ist er irgendwie arbeitsrechtlich relevant! Auch ist ein Statuswechsel in der SV KEIN Kündigungsgrund, auch wenn du deine/n Arbeitgeber/in dann ggf. mehr kostest.

Im Werkstudentenstatus fallen dabei 9,35% Rentenversicherung von deinem Bruttolohn an + die Kosten für die stud. KV oder die (teure) freiwillige KV (falls über 30J. oder 14. FS). Im Arbeitnehmerstatus sind es etwas mehr als doppelt so hohe Sozialabgaben, dafür bist du dann aber über den Job krankenversichert (es entfallen also die bisher allein getragenen Kosten für die KV) und du bist arbeitslosenversichert. Damit erwirbst auch die entsprechenden Ansprüche aus dem SV-System wie ggf. auf Krankengeld und Alg I.

Arbeitszeitbegrenzung für abhängig Beschäftigte - auch Student_innen - gibt es NUR durch das Arbeitszeitgesetz (= max. 48h/Woche)!

Ist das ein Pflichtpraktikum? Sofern du das Praktikum freiwillig (und nicht nur in der vorlesungsfreien Zeit) machst, verlierst du wahrscheinlich deinen Vollzeitstudentenstatus mit allen Konsequenzen. Lass dich hier am besten zu deiner konkreten Situation mal von deinem Studentenwerk beraten.

Du darst soviel und solange arbeiten, wie du willst. Aber deine finanziellen Einkünfte unterliegen dann den allgemeinen Sozialabgaben (Steuern, Krankenversicherung).

Die Regelung der Arbeitszeit richtet sich in erster Linie nicht danach ob man noch Student ist oder nicht, sondern richtet sich nach dem Alter. Weiterhin ist natürlich maßgeblich, ob die Arbeit, in deinem Fall das Praktikum, unmittelbar mit dem Studium zusammen hängt oder nur privat von dir begleitend gewünscht, aber nicht unbedingt erforderlich ist. Vielleich solltest du das mal mit deinem Professor besprechen. Der kann dir sicherlich Tipps geben.

Wenn du über die 20 Stunden kommst (ohne die gesetzlichen Ausnahmen) wirst du aus der studentischen KV rausgeworfen und bist voll abzugspflichtig.

Es ist nicht verboten, sollte aber durchgerechnet werden.