Darf ich in einer gemeinsamen und ausreichend breiten Zufahrt (4 DHH), welche allen Parteien zu selben Teilen gehört parken/halten?

4 Antworten

Das Parken dort würde ich aus einem einfachen Grunde unterlassen. Was ist, wenn zu den restlichen Häusern mal die Feuerwehr oder ein Rettungswagen muss? Bei 4 Metern Breite und einem parkenden Fahrzeug bleibt dort nicht mehr viel Platz. Selbst wenn die Zufahrt nicht ausdrücklich als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet ist, gibt es im Fall eines Einsatzes Probleme.

Gleichesrecht 
Fragesteller
 28.03.2017, 13:51

Es wäre auch noch für 3 Feuerwehrfahrzeuge ausreichend Platz für die Durchfahrt. Die Breite der Zufahrt ist durchaus ausreichend! Es geht lediglich darum, was mein Recht bezüglich der von mir gestellten Frage betrifft. 

Wenn es Gemeinschaftseigentum ist müsste dies von der Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden.

Da offenbar andere sich daran stören (sonst würde sich Deine Frage ja gar nicht stellen) dass Du die Zufahrt zum Parken benutzt dürfte es schwierig werden die Mehrheit der Eigentümer zur Zustimmung des Beschlusses zu überreden.

Üblicherweise darf auf Gemeinschaftseigentum nur auf ausgewiesenen KFZ-Abstellplätzen geparkt werden.

Wenn du Miteigentümer des Grundstücks bist, hast du die gleichen rechte, wie die anderen Miteigentümer.

So lange du niemanden behinderst, kannst du im öffentlichen Raum überall parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.

Auf einem gemeinsamen Privatgrundstück bestimmt die Mehrheit, was erlaubt ist.

stell dir vor, das Recht nehmen sich auch andere Mieter - und stellen sich dort hin. Vorbildfunktion

Ausweisung als Feuerwehrzufahrt, Grundsätzliches absolutes Parkverbot.

entweder ein Parkplatz am Grundstück oder must halt paar Meter laufen